lich gut bewährt Haben, €3 wird deshalb au für Nürnberg die Anordnung
bon Sinzelaufzügen empfohlen und Hiebei. bemerkt, daß inShefondere die Aufzüge
und Winden nach dem Patent der Herren Beck und Henkel in Caffel, welche die
Sigenfchaften einer Zahnradwinde (bei geringer Reibung {AHneller Gang) mit der
Sicherheit einer Schnedenwinde vereinigen, megen ihrer feichteren Handhabung
und großen BetriebSficherheit al8 vorzüglich gerühmt worden find. ;
Sinzelanfzüge erleichtern den Schlachtbetrieb und die Mufficht und ermög-
lichen nebenbei noch ein rajcheS und fidheres Abwerfen des Viehes zum Schächten,
Die fahrbaren Winden dagegen heanfpruchen zwar weniger Naum al8 die Feften
Winden und es wird bei denfelben vermieden, daß dicht unterhalb der gefchlach:
reten und zur Kühlung aufgehängten Tiere die Schladtungen und Hantierungen
borgenommen werden und die warmen Dünite von leßteren aufgenommen wer:
den müffen; dagegen bieten diefe fahrbaren Winden nicht, die unbedingte Sicherz
Jeit gegen Verwechslungen beim Abholen der Schlachtftücke, wie die feiten Win:
den und fie wurden auch nur in den Schlachthöfen von Chemnig und Hanuover
ıngetroffen, welde von den Inmungen felbft betrieben werden und in Gürlig,
Do e3 troß der ftähtifchen Verwaltung auch nicht viel ander8 ift. In dem neuen
Projekt für Leipzig find wohl auch fahrbare Winden vorgefehen, doch hängt diefe
Anordnung mit der dortigen SGinrichtung des Kühlhaufes zufanmımen. Nach der
ben Feftgeftellten Bedürfnisziffer (Ziffer 2) wären jedenfalls. 120 Ginzelaufzüge
1otivendig, zumal in hiefiger Stadt augenbliclid 10 Maftochfenmebger, 78 Rindz
neßger und 73 Rind: und Schweinemebger ihr. Gefchäft betreiben und die Erz
*ahrung gelehrt hat, baß, je mehr Yufzugsborrichtungen in einer Schlachtholle
jeftehen, Defto weniger der Gefchäftsbetrieh der einzelnen Mekbaer durch die Rück
ichtnahme auf ihre Gewerbägenoffen gehindert ift.
6. Die Wände der Schlachthalle -Jollen 2 m. Hoch mit weiß glafirten
Steinen verblendet werden, weil foldhe leicht rein zu halten find und zur Beobach:
ang frengfter Reinlichkeit zwingen. Die Anwendung von Zementverpuß Kann
nicht empfohlen werden, Sr müßte wie in München alljährlich erneuert werden.
Der Boden foll mit hellen Mettlacher Platten belegt werden und entfprechendes
Sefälle zum Mittelgange hin erhalten. Ferner foll die Schlachthalle mit ausSz
reichender, nıöglichft heller TageSbeleuchtung, reiclidher Ventilation, befondersS auch
om Fußboden aus, dann mit Wafferfplilung und SGasbeleuchtung verfehen wer-
en. Im Fußboden follen in Zwifjdhenräumen von etwa 2,20 m. eiferne Ringe
zur Befeftigung und Fefthaltung des SchlachtvieheS angebracht werden. Auch
ill VBorforge gegen direkt einfallendes Sonnenlicht, nötigenfalls durch Anbringung
'eicht zu Handhabender eijerner Yaloufien getroffen werden. Außerdem wäre die
Sinrichtung eleftrijcher Beleuchtung, die Übrigens nur fombinirt mit SGaszuführz
ung beftehben fönnte, und zmar für alle Schlacmthallen, weniqiienz3 in Crwäqung
zu ziehen.
7. Bur Ablöfung des Darnfettes follen Wandtijcdhe 20. nicht angebracht,
diefes Sefchäft foll vielmehr aleich auf fahrbaren Wambenichragen vorgenommen
werden. .
3m Bedlürfnikfalle Könnten immer noch Tijche an. den Wänden angebracht
der frei in die Halle geftellt werden,
8. Zum Aufhängen von Heinen Fteifchftücken und Geräten find an geeig-
neten Stellen Haken anzubringen. Die Spreizen zum Mufziehen der Schlacht:
tiere find mittelft Scharnieren fo 3u Konftruiren, daß durch daz Gewicht des
Tiere8 die Hafen nad Außen bewegt werden. Die Anbringung von Küäften
unter den Fenfterbänken, weldhe den Meggern zur AMufbervahrung von Geräten
dienen fönnten, wird nicht empfohlen. Die Sinrichtung befteht wohl in verfchie-
benen Schlachthöfen, aber e8& {iprechen Gründe der RMeinlichfeit aeaen fie. Für