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Getreide, dem Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung; trotz
der starken Viehzucht mangelte es in den Städten an Fleisch;
die Hauptstädte Ansbach und Bayreuth litten am ‚meisten
unter der Teuerung.! Seit den Verboten der Nachbarn
lastete die Versorgung der Truppen noch schwerer auf den
Markgrafschaften.? Schon wurde die Bevölkerung hierüber
unruhig; an mehreren Orten, namentlich zu Erlangen, kam
es zu Ausschreitungen, zu Angriffen auf kaiserliche und
preussische Getreidetransporte.® Die Regierung untersagte
jetzt den Einkauf von Getreide sowohl für das kaiserliche
wie für das preussische Heer* und sperrte überhaupt die
Grenzen der Ausfuhr der notwendigsten Lebensmittel.
Dieselben sollten auch im Inland nur gegen ein amtliches
Attestat, das des Käufers Bedarf bescheinige, verabreicht
werden. Wenn die Massnahmen von Wert sein sollten,
Zurften sich Enklaven nicht ausschliessen. Den Verfügungen
sollten daher alle innerhalb der Fürstentümer liegenden
Gebiete gehorchen, geistliche wie weltliche, die Stände wie
die Ritterschaft; niemand war befreit, Die königlichen
Erlasse wurden an die fremden Regierungen oder deren
Unterbehörden mitgeteilt. Manchmal ersuchte man darum,
jemanden zur Besprechung zu senden.‘ Es war das ein
Entgegenkommen nur in der Form. Denn gleichzeitig
4ranken.
ar auch
in den
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tar. 1705:
z. Prome-
„4 Sodens
‚4. Nürn-
VI. 20
1. Gen,-ber. 8& 201,
2. Obiges Promemoria vom 1. Juni.
3. Promemoria von Soden u. Schmid an Schlik d. d. Nürnberg
5, Juni 1795; R. XL 19 B.
4. S. das Promemoria vom 5. Juni 1795. Vgl. hiezu Sodens
Bericht d. d. Nürnberg 16. Juni 1795 (ebda.) u. Zeissb. V, 236.
5. Bekanntmachung des Oberamts Hoheneck an die Reichs-
stadt Windsheim vom 7. Juni 1795 in dem Promemoria der Stadt
an den Kreis d. d. 13. Nov. 1795; K.-A.: Acta hetreffend ....—
Fronmüller? 192 f.
6 7. B. das Oberamt Hoheneck gegenüber Windsheim.