Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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den Deputierten nachdrücklich ein, ihre Unterschrift erst 
zu geben, nachdem der Minister in einer Protokollarerklärung 
den Ratsmitgliedern eine Pension in der Höhe ihres vollen 
bisherigen Gehaltes zugesichert habe.! Der gewandte 
Diplomat indes bezeichnete das unter Ausspielung der 
Interessen der‘ Gesamtheit gegen die einiger Familien als 
Privatwunsch,. der eine besondere Regelung finden würde.? 
Seine Protokollarerklärung bewilligte nicht, was der Rat 
verlangt hatte. Er dürfe, äusserte er, eine so beträchtliche 
Summe nicht persönlich zugestehen, ohne dass die recht- 
mässigen Bezüge gehörig beglaubigt seien; hierin müsse 
der König entscheiden. Dagegen werde auf sonstige Bitten 
les Patriziats, wenn dieselben mit den Kräften des Staates 
ınd den Diensterträgen vereinbar seien, jede. mögliche 
Rücksicht genommen werden.? 
Die Ratsdeputierten begnügten sich damit. Am 2. Sep- 
tember wurden die beiden Verträge von Hardenberg‘ und 
len vier Deputierten unterfertigt; die Urkunden sofort aus- 
gewechselt.‘ Noch an demselben Tage wurde ein Regiment 
preussischer Infanterie in die Stadt gelegt. Königliche 
Truppen rückten in die Pflegstädte ein 
1. Ratsprot. vom 2. Sept. 1796. 
2. Nebenprot. vom 2. Sept. 1796, in R. 44 C. 04. — BRats- 
prot. vom nämlichen Tage. 
3. Nebenprot. vom 2. Sept. 1796. 
4- Prot. Schusters d. d. Gostenhof 2. Sept. 1796. — Charakte- 
ristisch für die Stimmung, in welcher man der neuen Ordnung ent- 
gegensah, sind die Vollmachten, welche einerseits der Rat, anderer- 
seits die Genannten-Versammlung ausstellt. Diese, die nur einer 
sehr ungewissen Existenz sich erfreute, heisst sich dabei das „Kol- 
legium der Genannten des grösseren Rats allhier, als der öffent- 
liche und allenthalben anerkannte konstitutionsmässige Ausschuss 
der Bürgerschaft“; Hard. Bericht d. d. Ansbach 10. Sept. 1796; 
R. 50. n. 41—4. 
5. Staatsarchiv II; 481 f. — Oesfeld 38.
	        
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