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3. Die Freiheitsstrafen.
Als Gefängnisarten sind hervorzuheben:
1. der Thurm, 8. das Stadtknechtsstüblein,
2. die Eisen, 9. das Rathaus,
3. die Prisaunen, 10. das eigne Haus des Delinquenten,.
4. das Loch, 11. besonders erbaute Haftlokale,
5. der Stock, 12. Laiengefängnisse in Klöstern,
6. die Springer, 13. das Gefängnis des Eigenherrn,
7. das Zuchthaus, 14. die Findel und das Siechhaus.
Als Thürme kommen hier vor allem der Luginsland, der
Wasser- und Fröschthurm in Betracht. Auch von den mit zeit-
lichem Thurmverhaft Bedachten stellen die Patrizier -— worunter
mehrere Glieder des Rats — ein stattliches Kontingent. Ebenso
schlofs man diese für die Dauer der Inquisition lieber in den
Thurm, als in das Lochgefängnis. Auf dem Luginsland, der auf
dem Hügel der Burg die Mauerthürme überragend einen weiten
Fernblick gewährt, saflsen Derrer und der berüchtigte Gülchen,
welcher auf dem Schaffot enden sollte. !) Als Tetzel des Verrats
bezichtigt in der Ratssitzung verhaftet war, brachte man ihn Glock
zwei in der Nacht auf verhängtem Wagen zum Luginsland, in
dessen oberen Stüblein er arrestiert wurde. Der dort wohnende
Stadtknecht mulste -- da man Bestechung besorgte — nebst
seiner Familie seine Behausung verlassen; zwei Knechte sperrte
man zu Tetzel in die Kammer, sechs andere besonders beeidigte
hielten unten vor dem Thore Wacht.?) Auch für Kriegsgefangene
wurde der L. oft als Verwahrer erkoren. Die Flucht aus ihm
war weniger leicht zu bewerkstelligen, als aus den andern Thürmen,
indem er einerseits unter Aufsicht der Burgwache stand und
anderseits ein Herablassen, wie ein Hinaufklimmen aus dem Graben
ein tollkühnes Unternehmen war. Das „obere Stüblein“ ward
bei Tetzel der gröfseren Sicherheit wegen gewählt; es galt aber
auch als Vergünstigung. So warf man 1382 einen Gotteslästerer
vor der Verbannung auf vier Wochen „unten in den Thurm.“ °)
In dem Wasserthurm, welcher beim Siechhaus stand, schmachtete
der diebische Kastner Imhof bis zu seiner Richtung. *)
War auf das „versperrte Kämmerlein‘“ erkannt, so war die
Haft, statt im gemeinsamen Raum in einer engen, verschlossenen
IH
‚Jet.
anf,
1) Stark Chron. 1608 u. 1616; Soden, Kriegs- und Sittengesch, 1, 58
2) Rtb. X, 286. 3) AB. 816, 12, 1382. 4) Mfzb. 74, Stbibl., 1672.
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