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Von besonderem Interesse ist das Gebahren des Rates den
Wiedertäufern gegenüber. Als 1526 ihre Anhänger in der
Bauerschaft eine besorgniserregende Zahl erreichten und eine
Wicderholung des Aufruhrs der Vorjahre zu gewärtigen war, er-
klärten sich die Konsulenten für nachdrückliches Vorgehen gegen
diese Umstürzler. Den Antrag begründeten sie jedoch in ihrer
freisinnigen Weise: „Ihr Glaube sei Nebensache, denn niemand
mög oder sölle gemüssigt und gezwungen werden, difs oder ein
anders zu glauben. Aber, das so darauf eruolgt, sey pillich
heylich zu bedeneken und erschröcklich, nämlich: die zeitliche
Oberkeit Irer Pollieeien und ordnungen zu entsetzen, daz sy derselb
nit mer gewaltig und zu regiren mechtig sein möge, Sy gar ab-
zuthun und Tod zu schlahen“. Auch Simon Clüver hebt (1528)
nur das letztere Moment hervor und scheidet schart „zwischen
einem solchen der Irt und einem der ander Leuth irrig macht
und verführt: Dann was kann ein Oberkeit darzu thun oder
handeln, wenn einer aufs einfalt gIrt hat, glaubt oder nit glaubt,
lest sich tauffen oder nit“.!”)
Nicht so rasch einigten sich die Konsulenten über die Art der
Bestrafung der Wiedertäufer. Scheurl insbesondere widerriet aus
politischen Motiven die Landesverweisung; man solle sie „daz die
andern ein Scheuch haben möchten“ zu Pranger und Abschlagung
der Finger verurteilen. Auch nicht auf Brandmarkung solle man
erkennen „dails des menschen angesicht, nach gotlicher pildnufs
erschaffen, nit beleidigt werde“.
Endlich entschieden sie sich dahin, den Rat aufzufordern, cin
strenges Mandat zu nochmaliger Verwarnung des Landvolks auf
allen Kanzeln verlesen zu lassen. Dies erging hierauf unter dem
Titel: Grundtliche vnterrichtung eins erbern Rats wider etliche
verfürerische lere der Widertauffer“.!**)
Der Münzer des Nürnberger Gebiets aber war Wolfgang
Vogel, der „Pfaffe“ von Eltersdorf. Anfangs eifriger Lutheraner,
begann er plötzlich in seinem Kirchlein aufwieglerische Drohreden
Reichstags bedenklich wurde, zog er aus der Karthause in das Augustiner-
Kloster. Auf Veranlassung des Klerus wollte der Reichsstatthalter dieses
stürmen, unterliels es jedoch aus Furcht vor Aufruhr. Kolb flüchtete sodann
aus N., Waldau N. Beitr. 2, 205.
12) Rtschlb. VI, 13; Rtschlb. Sim. Clüver, 889.
131 PRtschlb. 1X. 90: VL 1838.