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Durchsetzung der von ihnen aufgestellten Forderung: kein
neuer Geselle (resp. Arbeiter) soll in Zukunft angestellt
werden, der nicht wirklich eine dreijährige Lehrzeit
durchgemacht hat,
Auch dieses Ereignis vollzieht sich ohne die rugs-
amtliche Sanktion, in der Herberge der Bleistiftmacher
and wir finden es deshalb auch in den Protokollen nur
als eine vollendete Thatsache erwähnt.
Die plötzliche Vereinigung der Gesellen erscheint
uns in hohem Grad interessant. Es muss uns Wunder
nehmen, dass hier ungelernte Arbeiter, wie wir sie hier
doch im Wesentlichen vor uns haben, so schnell zu einer
Einigung gelangen, während uns doch die Geschichte
seitdem gelehrt hat, wie schwer es ist, diese Elemente
zu einem einheitlichen Ganzen zusammen zu fassen.
Zur Erklärung der Thatsache kann man einerseits
auf die doch nicht allzugrosse Anzahl (wohl ca. 60 Ge-
sellen) verweisen, die eine Vereinigung sehr erleichterte,
dann auch auf die primitive Art der Organisation, viel-
leicht auch auf das Beispiel der Gesellen aus anderen
Handwerken,
Die Arbeiter werden sich bei ihrer Gesellensprechung
bewusst, dass sie aus ihrer neuen Eigerschaft einen Vor-
teil ziehen können, sofern sie nur die nötige Einheit und
das erforderliche geschlossene Auftreten bethätigen. Sie
erkennen deutlich: die so geringen Aussichten für den
Einzelnen unter ihnen, einmal selbst Meister zu werden,
können nur dadurch gebessert werden, dass ihre eigene
Zahl möglichst klein erhalten wird. Deshalb wollen sie
allein als die zum Arbeiten Berechtigten anerkannt werden
und höchstens noch den als neuen Kollegen aufnehmen,
der wirklich eine dreijährige Lehrzeit durchgemacht hat.
f. 83 vor; sonst ist von einer Gesellenschaft oder Gesellenkorporation
die Rede.