Volltext: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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stens für sie befriedigender Weise löst. Sie sind nämlich 
auf den Gedanken gekommen, den Meisterrechtsaspiranten 
ihr Gesuch abzuschlagen, sie aber anzuweisen, sich als 
Arbeiter ihrem Organismus einzufügen. Das beste Bei- 
spiel für diese Absicht bieten die Verhandlungen über 
das Aufnahme - Gesuch eines Gostenhofers aus dem 
Jahr 1794.') Da heisst es: „Sie hätten darwider nichts, 
wenn er von Verlegern als Taglöhner oder Heimarbeiter 
sich gebrauchen lasse, aber das könnten sie nicht zugeben, 
dass er selbst den Verleger mache und also in seinem 
Haus arbeite, indem ihrer schon ohnehin mehr als zuviel 
wären , ..“ und wenige Zeilen weiter behalten sie sich 
ausdrücklich vor, „bey ihm Eingänge vorzunehmen“, um 
nachzusehen, ob er nicht doch etwa auf eigene Rechnung 
selbständig fabriziere. Dass und warum nach langen Ver- 
handlungen das Rugsamt sein Gesuch doch noch bewilligt, 
ist schon oben dargethan worden, ?) 
Ähnlich wie hier liegt die Sache mit einem andern 
Gesuch. vom Jahr 1797. Hier erklären die Geschworenen, 
jias Handwerk sei bereit, vorbehaltlich amtlicher Geneh- 
migung den Petenten „auf unbestimmte Zeit zum Gesellen- 
stand einschreiben zu lassen“.?) Das Rugsamt erteilt 
aber seine „amtliche Genehmigung“ nicht und so wird 
der Gesuchsteller Kramer schon 14 Tage später zum 
Meister gesprochen. *) — 
All das bisher Angeführte lässt noch eine Errungen- 
Schaft der nenen Epoche unaugetastet: Die neuen Be- 
stimmungen bezüglich der Arbeitskräfte. Im Folgenden 
werden wir Gelegenheit haben, auch hierin einen Rück- 
schritt zu konstatieren. 
1) Rugsamts-Prot. 11. Febr. f. 33. 
2) Siehe Seite 60. 
3) Rugsamts-Prot. 28. Juli f. 118. 
1) Rugsamts-Prot. 14. Aug. 1797. f. 126a.
	        
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