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leuten befinden. Diese letztere äussert sich in einem em-
pfindlichen Druck auf die Preise und daneben in einer
gewissen Stagnation des Gewerbes, welche durch die ge-
sunkenen Leistungen des einst so blühenden Handels be-
dingt ist.
Ein Beispiel der Emanzipation von der Herrschaft
der Kaufleute beweist uns nur, wie sehr dies damals eine
Ausnahme von der allgemeinen Regel gebildet hat. Johann
Jenig, ein unternehmungslustiger Bleistiftmacher, wendet
sich im Jahr 1716 an den Kaiser Karl VI. mit der Bitte,
ilm ein Privilegium zum Verkauf seiner Fabrikate im
ganzen römischen Reich und den kaiserlichen Erbländern
zu erteilen.!) Wirklich erhält er ein solches Privilegium”)
auf 12 Jahre, in welchem auf Nachahmung seines Zeichens
(Pistole und Stadtadler), sowie auf Missbrauch seines Namens
eine Strafe von 40 fl, festgesetzt wird.
Mit diesem Privileg ausgestattet, unternimmt er nun
selbst. den Vertrieb der Bleistifte, er reist nach KFrank-
furt, um dort auf der Messe seine Produkte zum Verkauf
zu bringen, ) muss aber dabei die betrübende Erfahrung
machen, dass auch hier, durch Nürnberger Kaufleute Nach-
almungen seiner Marke zum Verkauf ausgeboten werden.
Er erreicht zwar in diesem Fall durch Unterstützung des
Nürnberger Rates‘) die Confiskation jener Fälschungen, °)
aber in manch anderer Klage muss er sich erst an den
Kaiserlichen Reichshofrat oder an den Markgrafen von
Ansbach wenden. um zum Ziel zu kommen. ©)
1) Goldenes Ehrenbuch der Gewerbe und Zünfte. Nürnberg 1834.
Bleistiftmacher.
2) Rats-Prot. tom. 1718. Nr. 10. f. 78.
3) Rats-Prot. tom. 1726. Nr. 1. f. 93.
4) Rats-Prot. tom. 1726. Nr. 1. f. 3,
5) Rats-Prot. tom. 1726. Nr. 2. f. 7.
6) Die an jene Stellen abgehenden Petitionen muss er stets zu-
vor dem Rat vorlegen „damit Einem Hoch E. Rath nichts nachtheiliges
JlJadurch zuwachsen könne.“ (Rats-Prot. tom. 1720. Nr. 4. f. 164.)