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b. Die Absatzverhältnisse.
\Vir müssen unterscheiden zwischen dem lokalen und
lem auswärtigen Absatz; nur der erstere wurde in
yrösserem Umfang von den Bleistiftmachern selbst betrieben;
an verschiedenen Stellen der Ratsprotokolle lesen wir von
den „Krämen“ oder „Krähmen“!) der Bleistifimacher, sowie
von dem Rechte der Vorgeher, auch sie einer Kontrolle
zu unterziehen.?)
Bald scheint aber dieser lokale Absatz an die Material-
und Schreibwarenhändler übergegangen zu sein, wenigstens
findet sich von 1730 ab nirgends mehr eine Erwähnung
des eigenen Vertriebes der Bleistiftmacher.
Von .grösserer Bedeutung wurde schon von cc. 1700
an der Absatz nach aussen. Dieser lag jedoch von An-
fang an nahezu vollständig in den Händen der Nürnberger
Kaufleute; hier hatte der Bleistiftmacher keinen direkten
Verkehr mit dem Konsumenten seiner Produkte, er empfing
seine Bestellungen von einem Kaufmann oder Grosshändler
(in Nürnberg „Manufakturist“ genannt), der seinerseits den
Vertrieb der Bleistifte besorgte. Von ihm war der Blei-
stiftmacher abhängig und es möchte beinahe scheinen, als
ob wir es hier mit hausindustriellen Verkältnissen zu thun
hätten, besonders nachdem auch der lokale Absatz in die
Hände der Kaufleute kam. Indess, obwohl gewisse Ähnlich-
keiten unzweifelhaft vorliegen, haben wir doch keine Haus-
industrie vor uns, Denn:
1. es gehört der direkte Absatz an den Konsumenten
i) Rats-Prot. tom. 1699. Nr. 3. f, 98.
2) Actum 3. Punet 4. -— Aetum 4. Punect 4.