Volltext: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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* a 
Über die Gebühren, die ein junger Bleistiftmacher 
entrichten muss, gibt uns eine Sammlung aller dieser Ge- 
bührentarife für die Nürnberger Handwerke Aufschluss; 
es ist zwar nicht mit Sicherheit festzustellen, für welche 
Zeit jene Sätze Geltung hatten, indess wird man kaum 
fehlgreifen, wenn man ihre Aufzeichnung in die erste 
Hälfte des 18. Jahrhunderts verlegt. Der angehende 
Bleistiftmacher hat nach jener Aufschreibung zu zahlen: ‘) 
fl. kr. 
2 24 
924 
Meistergeld in die Fünf 
In die Allmoss Büchse?) 
Rugsschreiber-Gebühren: 
Bei der Admission (d. I. Zulassung zu den 
Probestücken) . - 
pro Subst. . . . 
Bei dem Meisterspruch 
pro Subst. . . . 
für den Meisterrechts-Kosten Conto, dem 
Snbstituto 
30 
6 
0 
2 
Handwerks-Gebühren. 
Von einem jungen Meister, den beiden Vor- 
I) Handwerksgebühren-Regulation, Stadtarchiv. pag. 34 und 35. 
2) Bei dieser Gelegenheit mag auch die interessante Ordnung 
des Nürnberger Armenwesens im 17. Jhdt. erwähnt werden. Die Ar- 
menpflege war eine städtische, aber die sämmtlichen Handwerke waren 
zu Beiträgen gezwungen, die auf eine sehr sonderbare Art einge- 
trieben wurden. Jedes Handwerk hatte in einer der Nürnberger Kirchen 
ainen bestimmten Platz, „Allmosenstuhl“ genannt. Neben jedem der- 
selben stand eine Allmosenbüchse, sodass man nach Schluss der Kirche 
ganz genau kontrollieren konnte, ob jedes Handwerk seinen schuldigen 
Tribut entrichtet hatte. 
So sassen denn auch die Bleistiftmacher, ebenso wie einst die 
sben erwähnten Büchsenschiffter (Vom Ursprung und Herkommen u. 
3. w. f. 62 bzw. 101) zusammen mit den Schreinern in deren Allmo- 
senatuhl in der Heiliggeist-Kirche.
	        
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