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Vorschlag des Rugsamtes zur vollständigen Trennung der
beiden Handwerke?). Die Bleistiftmacher erhalten am
ı3. August 1731 die so oft vergeblich erbetene „eigene Ord-
nung.“?)
Hiermit erst sind die Bleistiftmacher von den
Schreinern vollständig unabhängig geworden. Es bestelit
keine Mitwirkung von Schreinern mehr beim Umgang, bei
der Beschauung der Probestücke, bei der Vertretung vor
dem Rugsamt, kein Recht mehr auf 2 der 12 anerkannten
Zeichen, die Bleistiftmacher sind jetzt zum selbständigen
Handwerk geworden,
Und doch haben sie damit noch nicht die höchste
Stufe der gewerblichen Organisationsformen erklommen,
noch bilden sie kein geschworenes Handwerk. Nur „Vor-
geher“, keine „Geschworenen“ stehen an ihrer Spitze, kein
„Meisterstück“, nur ein „Probestück“ wird von den neu
Zugelassenen verlangt,
Wenn Mummenhoff?) diese Stufe der Organisation
noch glaubt zur freien Kunst rechnen und als deren drittes
Stadium bezeichnen zu sollen, so scheint. uns dies etwas zu
weit gegangen zu sein; viel richtiger dünkt es uns, jenes
Stadium zu bezeichnen als „Handwerk zweiter Ordnung“
oder schlechthin als Handwerk im Gegensatz zur höheren
Stufe des „geschworenen Handwerks.“ Mummenhoff gibt
übrigens selbst zu, dass „in jenem dritten Stadium die freie
Kunst kaum noch ein Anrecht auf diese Bezeichnung mehr
hat“ und hält es „schliesslich nicht für mehr als einen
technischen Ausdruck, der den zu Grunde liegenden Begriff
nicht völlig deckt, wenn man hier noch von freier Kunst
redete.“ 4)
1) Rats-Prot. tom. 1781. Nr. 5. f. 78,
2) Exzerpte aus den Rugsamtsakten: Ordnung der Bleyweiss-
stefftmacher. s. Beilage I.
83) Mummenbhoff, a. a. O. p. 267.
4) ibidem p. 268.