Volltext: Die Entwicklung des Feuerlöschwesens der Stadt Nürnberg von frühester Zeit an bis heute

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Die Mannfchaft it verpflichtet, in volljtändiger Ausrüftung zu cr: 
fceheinen. 
Sum Eintritt in das Machtlokal find außer der commandirten Nam 
Ichaft nur die NTitalieder der ftädtifchen Köfchdirchtion, die Daracı 
Feizten der betreffenden Abtheilungen, die alz Controleure fungirenden 
Sührer, fomwie die mit dienftlichen NTeldunaen beauftragten Derionen 
befugt. 
FF. Beitchaffung der Löfchgeräthichaften und des Waffers. 
\) 
a) Bei cinem Brande innerhalb der Stadt. 
$ 42. 
Bei entftandenent Seueraların haben die von Kalb: zu Balbjahr 
nach einem Turnus hiezu aufgerufenen Anfpannbefizer ihre Pferde den 
ihnen am nächfien befindlichen Löfchmafchinen und Seucrkufen zuzufenden 
und damit zu dem Seuer 3zu cifen und Maffer herbeizufchaffen. 
Diejenigen, welche keine Löfchgeräthfchaften mehr vorfinden oder die 
überfhüffigen auf ergangeıne Anordnung an die Aufbewahrungsorte zu: 
vückgebracht Haben, bilden die Referve und haben fich unacläumt auf 
Folgenden Sammelpfätgzen aufzuftellen: 
1) auf dem MWeinmarkt, wenn cs im Scbalder Viertel, 
2) auf dem innern Lauferplaß, wenn es im Acqydier Viertel, 
3) auf dem Ballplaß, wenn cs im Korenzer Viertel und 
4) auf dem Tofephsplaß, wenn es im Jacober Viertel brennt. 
Ein Theil der im Bauhofe aufbewahrten Löfchrequifiten bleibt zur 
YReierve zurück. 
$ 43. 
Die Wafferkufen werden an den dem Brandplake zunächft Kegen- 
den Pegnikgeinritten umd Sifchbachöffnungen acfüllt, worelbft vom Bay: 
amte abgeordnete ıumd bezahlte Leute, fowic im Bedarfsfalle beorderte 
Leute der Stadtviertels-Compaqnien zum Einfchöpfen des Waifers auf 
aeftellt find. 
$ 44. 
Der nächte Anfpannbefiger am Rathhaus, fowie der nächfte beim 
tädtifchen Zauhofe hat für die unverzügliche Befpannung der dortfelbtt 
aufbemwahrtten Rettungswägen zu forgen, bleibt aber daagecaecı vom Übriaen 
Tummus der Anfpannbefitzer frei. 
Die dem Brandplagze zunächtt wohnenden Anfpannbefitzer haben 
erforderlichen Sallz Dinaer zum £Löfchen abzuacben. 
$ 45. 
Die Infiruirung und Aufficht auf das Befpannungsgefchäft ft 
einem eigens hiczu beorderten Polizeibeamten übertragen.
	        
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