Metadaten: Personen-, Orts- und Sachregister (3. Band)

153 Von VPerfertigung der 
backen. Wenn sie nun fertig, so giebet man sie 
gleich zu Tische, denn diese muͤssen warm ge— 
speiset werden. 
Pastetgen kleine von Muccheln. 
Man nehme nur elngelegte Muscheln, putze 
dieselben sauber zu, setze Butter aufs Feuer, lege 
die Muscheln darein, und paßire sie ein wenig 
mit Muscatenbluͤten und Citronenschalen. Hieraus 
formire man aus einem guten Teig die Pastetlein 
wie vorige, lege die Muscheln nebst einem Stuͤck⸗ 
lein Butter darein, druͤcke Citronensaft darauf, 
decke sie zu, und backe sie ab. Diese muͤssen als⸗ 
bald aufgetragen und warm verspeiset werden. 
Pastetlein kleine von Muscheln anders. 
Diese verfertiget man wle die Auster⸗Pastet. 
lein anderer Art, und die Muscheln machet man 
nach voriger Beschrelbung, uunr ist zu merken, 
daß die Pfaͤnnlein recht dicke muͤssen geschmieret 
werden, es stehet auch in eines Gefallen, die 
Pastetlein oben mit Krebs⸗Butter zu bestreichen, 
davon sie hernach eine rothe Farbe bekommen. 
Pastetgen kleine von Rahm. 
Man bestreichet erstlich die Pastetenpfaͤnngen 
und beleget hernach selbe inwendig mit einem gu⸗ 
ten Teig fein glatt. Hierauf schneidet man sie 
oben ab, und machet derer so viel als man noͤthig 
hat. Ferner quirlet man ein Noͤßel guten Rahm 
mit einem Ruͤhrloͤffel voll guten Mehls an, schlaͤ— 
get
	        
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