Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Mochte Bischoffswerder auch beschwichtigend hinzu- 
fügen, dass es sich nur um Bevollmächtigung des Königs 
zur Verwaltung des Landes drehe, die nachdrückliche 
Antwort des Vicekanzlers liess durchblicken, dass man an 
der Aufrichtigkeit zweifle, Cobenzl bezeichnete dabei die 
Nachfolge des Königs in den Markgrafschaften bei Leb- 
zeiten des Fürsten als Verletzung des Teschener Friedens 
wie der Ehre Oesterreichs.! Allein die Schwenkung 
Leopolds seit seiner italienischen Reise beseitigte 
für Preussen die Gefahr eines Österreichischen Wider- 
spruchs fast vollständig. Als dann der König zu Anfang 
1792 die Fürstentümer in Besitz nahm, fand der Entschluss 
bei dem Kaiser eine befriedigende Aufnahme.? Doch 
hielten sich die Wiener Staatsmänner aus der Ueber- 
raschung noch einen Ausweg offen. 
Der kaiserliche Hof legte auf das Lehensrecht von 
jeher hohes Gewicht. Die meisten Dynastieen waren nach 
lessen Vorschriften eingesetzt worden; sie hatten sich, 
nicht selten mit seiner MHilfe, Jahrhunderte lang 
verteidigt und waren deshalb im allgemeinen nicht 
geneigt, seine Giltigkeit anzufechten. Strenge sah man 
auf Beobachtung der alten Gebräuche. War Joseph Il. 
in Fragen des Zeremoniells etwas nachgiebig ge- 
wesen, so hatte er sich doch so viel gewahrt, dass in 
Süd- wie in Norddeutschland seine Lehensoberhoheit 
unverkennbar war.“ Nach dem geltenden Recht, das 
verlangte, dass jeder, welcher der Treue gegen den 
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1. Bischoffswerder an Finckenstein d. d. Potsdam 28. Apr. 1791; 
R; 255. O. 23. 
2. Bericht Bischoffswerders an das Kabinettsministerium d. d. 
Wien 6. März 1792; Ranke: Ursprung 287. — MHeigel. a. a. 
OO. I, 514. 
3. Reuss: Teutsche Staatskanzley XXII (1789), 318 ff. 
4. Pütter: Historische Entwicklung? IJIL 220 ff.
	        
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