45
°h vor
NM von
tigen.
Zesitz.
er an.
he zu
>USsen
ie
>rreich
wg, für
Mmen
hdruck
nd der
{lichen
test-
>tzteres
enberg
könig-
Rechte
unetts-
Das
dem
enberg
n Berlin
d&
„elt bei
n 1702;
10€ Abe
— einem
In Berlin reichte dieser einen Rechenschaftsbericht
iber seine bisherige Thätigkeit in den Fürstentümern ein.
Am Schlusse desselben bat er um Uebertragung der ge-
samten Verwaltung an seine Person und um den Titel
Kabinettsminister.! Es entsprach das eigentlich nur seiner
isherigen Stellung, hatte auch ein Seitenstück in den
Verhältnissen Schlesiens, die Hardenberg vermutlich immer
vor Augen hatte. Graf Hoym, der schlesische Minister, war
'ndes im preussischen Dienst aufgestiegen.” Es war
daher eine doppelte Auszeichnung für Hardenberg, dass
man ihm noch den Titel eines Kabinettsministers verlieh;
der Anlass lag darin, dass in den zahlreichen Streitigkeiten
er selbst mit den Nachbarständen schriftlich verkehren
durfte. Indem man seine Bitte gewährte, wurde ihm
jedoch eigens bedeutet, er dürfe aus dem Titel nicht den
Anspruch herleiten, auch in die übrigen Teile der aus-
wärtigen Geschäfte einzugreifen. Die neue Instruktion
wies ihn an, seine Berichte mit Ausnahme der militärischen,
welche an das Oberkriegskollefrium gehen sollten, dem
Kabinettsministerium zu übermitteln, von dem er auch die Be-
fehle des Königs erhalte: über minder wichtige entscheide
dasselbe allein; über wichtigere werde es dem König
Vortrag halten. Die Etats sollten von Hardenberg künftig
im Oktober eingeschickt und vom König im darauf-
folgenden Januar gebilligt und vollzogen werden, Ent-
sprechend der für den Minister Schlesiens hergebrachten
Exemplar 23. Febr. 1792 zu Berlin, in einem andern 22. Febr. bei
ÄHardenberg zu Ansbach ein; R. 44. B. n. 1. 5.
1. Rechenschaftsbericht und Vorschläge für die künftige Ver-
waltung d. d. Berlin 10. Jan. 1792; R. 255. O. 23.
2. Er war 1770 zum Staats-, Kriegs- u. dirigierenden Minis er
Schlesiens ernannt worden (Klaproth 451); Fechner in der Allg.
deutschen Biogr. XIII (1881, S. 220,) ebenso schon 1755 sein Vor-
gänger Schlaberndorf (Klaproth 436).