343 -
die
um
ten
ner
ls
3n.
nt
x:
1e
11
A8
30
il
N
1{
.T
-T
-A
6
„C
I.
WC
Im
I
sehr verschuldeten Staates, die ertragreichen Besitzungen
nicht missen wollte. Von den Fragen, welche noch einer
Lösung harrten, war die der mittelbaren geistlichen Be-
sitzungen weitaus die bedeutendste! Gegen das Ende
des September verliess Hardenberg München, um über die
streitigen Fragen in Ansbach neuerdings Erkundigungen
einzuziehen.?
Während der Abwesenheit Hardenbergs von Ansbach
waren durch Legationsrat Nagler®? zwei Abkommen ab-
geschlossen worden, das eine mit Schwarzenberg, das
andere mit Pappenheim.*“ Beide Vereinbarungen waren
für den König sehr vorteilhaft. Der Vertrag mit Schwarzen-
berg verhiess ihm den am Main gelegenen Ort Marktbreit, der
einige Fabriken und ziemlich regen Handel besass, und
bestimmte vor allem, dass der Fürst alle seine Lande von
ihm als Territorialmannlehen empfangen solle. Dazu
liessen sich die Räte des Österreichisch gesinnten Fürsten ©
wohl wesentlich auf Grund der Erwägung herbei, dass für
ihn ein freiwillig mit Preussen eingegangenes Unterthanen-
verhältnis sicherer sei als eine da und dort angefochtene
Unmittelbarkeit, die vielleicht über kurz oder lang doch
der Mediatisierung unterliege. Der Vertrag mit Pappen-
heim verschaffte Preussen ein Gebiet, das bei den Ver-
1. Berichte Hard. d. d. München ’6., 11., 13. Sept. u. Ansbach
5. Okt, 1802; R. XL 25 C.
2. Bericht d. d. München 22, Sept. 1802; ebda.
3. Carl Ferdinand Friedrich Nagler,
4. Der „Landesvergleich“ mit Schwarzenberg d. d. Ansbach
27. Aug. 1802. Der „Landes-Grenz- und Purifikationsvertrag‘“ d.
d. Ansbach ı2. Sept. 1802 ist für Pappenheim von Carl Theodor
Friedrich Graf und Herr zu Pappenheim ältestem Reichserbmarschall
unterzeichnet (R, XI. 25 D). — Vgl. o. S. 212, ;
5. Ueber diesen, den Bruder des bekannten österreichischen
Feldherrn, s. C, v. Wurzbach: Biographisches Lexikon des Kaiser-
Ihums Oesterreich XXXI (1877), 36 ff.