Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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sehr verschuldeten Staates, die ertragreichen Besitzungen 
nicht missen wollte. Von den Fragen, welche noch einer 
Lösung harrten, war die der mittelbaren geistlichen Be- 
sitzungen weitaus die bedeutendste! Gegen das Ende 
des September verliess Hardenberg München, um über die 
streitigen Fragen in Ansbach neuerdings Erkundigungen 
einzuziehen.? 
Während der Abwesenheit Hardenbergs von Ansbach 
waren durch Legationsrat Nagler®? zwei Abkommen ab- 
geschlossen worden, das eine mit Schwarzenberg, das 
andere mit Pappenheim.*“ Beide Vereinbarungen waren 
für den König sehr vorteilhaft. Der Vertrag mit Schwarzen- 
berg verhiess ihm den am Main gelegenen Ort Marktbreit, der 
einige Fabriken und ziemlich regen Handel besass, und 
bestimmte vor allem, dass der Fürst alle seine Lande von 
ihm als Territorialmannlehen empfangen solle. Dazu 
liessen sich die Räte des Österreichisch gesinnten Fürsten © 
wohl wesentlich auf Grund der Erwägung herbei, dass für 
ihn ein freiwillig mit Preussen eingegangenes Unterthanen- 
verhältnis sicherer sei als eine da und dort angefochtene 
Unmittelbarkeit, die vielleicht über kurz oder lang doch 
der Mediatisierung unterliege. Der Vertrag mit Pappen- 
heim verschaffte Preussen ein Gebiet, das bei den Ver- 
1. Berichte Hard. d. d. München ’6., 11., 13. Sept. u. Ansbach 
5. Okt, 1802; R. XL 25 C. 
2. Bericht d. d. München 22, Sept. 1802; ebda. 
3. Carl Ferdinand Friedrich Nagler, 
4. Der „Landesvergleich“ mit Schwarzenberg d. d. Ansbach 
27. Aug. 1802. Der „Landes-Grenz- und Purifikationsvertrag‘“ d. 
d. Ansbach ı2. Sept. 1802 ist für Pappenheim von Carl Theodor 
Friedrich Graf und Herr zu Pappenheim ältestem Reichserbmarschall 
unterzeichnet (R, XI. 25 D). — Vgl. o. S. 212, ; 
5. Ueber diesen, den Bruder des bekannten österreichischen 
Feldherrn, s. C, v. Wurzbach: Biographisches Lexikon des Kaiser- 
Ihums Oesterreich XXXI (1877), 36 ff.
	        
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