Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

— 986 — 
Das Jahr 1796 bezeichnet eine Epoche für die 
Herrschaft Preussens in Franken: in der Mitte des 
Jahres, wenn auch behutsam vorbereitete, so doch 
energisch durchgeführte Annexionen, kurz darauf Ab- 
weisung einer Erwerbung, die sich zwar nicht mit den 
Reichsgesetzen, aber doch mit der freien Abstimmung 
der Bürgerschaft rechtfertigen liess, Auf die Stellung 
Hardenbergs blieb die Entscheidung nicht ohne Einfluss. 
Die Grundlage für seine Befugnisse bildete immer noch 
die Instruktion von 1792. Von früh an legte er sich 
Rechte bei, die ihm nicht zukamen, Solange er nicht 
die von dem König im diesen Jahren beabsichtigte Er- 
werbung polnischer Gebiete zu erschweren schien, durfte 
er in seinem Verwaltungsbezirk sehr frei schalten. Man 
wollte, wie man ihm verhiess, seiner Einsicht sehr vieles 
anheimgeben.! Er war nicht der Mann, der solche Zusagen 
in Vergessenheit geraten liess, Er liebte es, das Ministerium 
an dieselben durch wörtliche Zitierung zu erinnern. Er 
trug kein Bedenken, in zweifelhaften Fällen, wie sie die 
Politik nun einmal mit sich bringt, sich Uebergriffe zu 
erlauben. That man ihm so, dann grollte er und ver- 
wand die Einmischung nicht leicht.? 
Haugwitz, der gegen das Ende des Jahres 1792 zum 
Kabinettsminister ernannt worden war,% verspürte bei der 
lang andauernden Unsicherheit seines Postens* wenig Lust, 
sich an einer Untergrabung von Hardenbergs Ansehen zu 
versuchen, Eine Drohung, dass der preussische Gesandte 
an den Verhandlungen des Kreistags keinen Anteil nehmen 
r. Bericht Hard. vom 2, Apr. 1792. 
2. Vgl. seine Bemerkungen auf dem ihm 1797 zugesandten 
Exemplar des kaiserlichen Handschreibens vom 7. Sept. 17906. 
3. Am 13. Dez, 1792. Sein Eintritt in das Kabinettsministerium 
erfolgte nach seiner Rückkehr nach Berlin am 21. Jan. 1793 (Klap- 
roth 518). 
4. Ranke: Hard, I, 223 ff.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.