Volltext: error

203 
1 
an 
4 
‘h 
ıf 
A 
ee 
Iq 
Do 
x 
T 
e8 
ar 
N, 
le 
en 
an. 
‘he 
F\ 
(PT= 
Nr 
{ff 
CK. 
DC 
Die mittelbaren Unterthanen, die Gutsleute fremder Herren 
mussten . dem König huldigen. Alle protestantischen 
Patronatsprediger wurden in den Landeskapitelverband 
gezogen; die Einrichtungen der katholischen Kirche blieben 
unangetastet. Die Landesabgaben, welche bisher die 
mittelbaren Unterthanen an ihre Gutsherrschaften gezahlt 
hatten, wurden abgeschafft. Recht zu sprechen wurde nur 
denjenigen Gerichtsherren zugebilligt, welche es nach den 
Gesetzen der Monarchie thun würden; meist mussten sie 
sich mit der: niederen Gerichtsbarkeit begnügen, Die 
Konskription, die Rekrutenaushebung, die preussischen 
Quartiergebräuche wurden allgemein eingeführt.! Kaiser- 
liche Werber durften sich nicht mehr sehen lassen.” Die 
Hoheitsansprüche auf brandenburgische Gutsleute in 
fremden Gebieten wurden teilweise aufgegeben, der Steuer- 
bezug von daher häufig untersagt. Wie bei allem, was 
mit den Annexionen zusammenhängt, tritt auch “hier 
Kretschmann besonders hervor. Er hatte als Kommissarius 
die im Lande fungierenden Beamten und Geistlichen der 
Nachbarn zu verpflichten, die Ritterschaft mit ihrer 
künftigen Stellung bekannt. zu machen.® Die Kassen in 
den neuen Gebieten wurden beschlagnahmt, die Beamten, 
wenn sie sich weigerten, entfernt, bei Widersetzlichkeit 
auch gefangen gesetzt. Das Debitwesen des Fürsten von 
1. Lang: Annalen 16; Weltrich: Erinnerungen (1808), 18 f.; 
Kretschmann: Hof und Staat I, 26; G. Voltz: Chronik der Stadt 
Weissenburg im Nordgau (1835), 174f., 178 ff.: Fronmüller? 1065 
Beck 150 ff. 
2. Bericht Hard, d.‘ d. Ansbach 29. Juli 1706; R. 44°C. 6. 
3. Bericht Hard. vom 209. Juli 1796; Hänlein u. Kretschmann: 
Staatsarchiv III, 100. — Kretschmann zog sich infolge dieses .Auf- 
:rags vielfache Feindschaften zu, Man bezeichnete ihn sogar als 
den Urheber der Revindikationen (Hänlein u. Kretschmann: Staats- 
archiv III, ı50ff.), Auch im kaiserl. Handschreiben wird er er- 
wähnt.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.