Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

— 901 
nd. 
tet 
din 
aril 
„en 
488 
18 
h 
oo 
er 
ıle 
‚As 
ta 
ATS 
re 
’'n 
ar 
Qs 
iM 
h- 
1S 
- 
06 
Te 
7 
mM 
Ar 
Die neue Entscheidung wurde der Oeflfentlichkeit über- 
geben; sie hatte nicht mehr Glück als die vom Jahre zuvor. 
[n Berlin wurde das Schreiben keiner Antwort gewürdigt.! 
Am . Reichstage verursachte es so wenig eine Erörterung 
als die erste Eingabe.? 
Im Jahre 1793 hatte der Kaiser Preussen mit den 
gesetzlichen Rechtsmitteln gedroht. Aber erst seit dem 
Frieden von Basel wurde der Reichshofrat in Bewegung 
gyesetzt. Die Uebergriffe eines Bayreuther Amtes gegen 
den Beamten eines Reichsritters des Kantons Altmühl? 
hatten den Ritterort zur Beschreitung des Justizwegs be- 
wogen. Unter dem 30. Oktober 1795 wurde demgemäss 
in Wien ein Mandat erteilt. Der kaiserliche geschworene 
Notar, welcher im Auftrag des Kantons die Verfügung 
der verurteilten Behörde einhändigen sollte, musste sich 
jedoch sagen lassen, dass man in Bayreuth von kaiserlichen 
Crerichten‘ nichts wisse, von ihnen auch nichts annehme. 
Dasselbe Los harrte des Ritterorts, als er sich bei dem 
bayreuthischen Agenten in Wien meldete. Auch ein zweites 
Mandat,* das wegen eines ähnlichen Falles dieselbe Behörde 
verfolgte, konnte nicht an den Mann gebracht werden, 
Einige Zeit darauf zeigte Lucchesini in Wien ein Reskript 
vor, das die Zuständigkeit des Reichshofrats für die 
Fürstentümer bestritt, 
So wenig man jetzt noch über den Wert einer Rin- 
mischung im Zweifel war, man konnte nach den Willkür- 
akten aus dem Jahre 1796 nicht schweigen, ohne die 
KR Reskript an Hard d. d. Berlin 2, Apr. 1797, gez. Alv., 
Haugw.; R. 44 C. 6. 
2. Es kam am 2090. März 1797 zur Diktatur: Reskript an Hard. 
d. d, Berlin 15. Apr. 1797, gez. Alv., Haugw.; ebda. 
3. Das Folgende nach der Actenmässigen Geschichts-Erzählung 
5:59 ff. 
4. d. d. Wien 26. Nov. 1795; ehda. 
5. Ende August 1706.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.