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war dem Konvent auch vorbehalten, alles auf die Ver-
teilung Bezügliche näher zu regeln; sämtliche französische
Kommandanten sollten die zur Eintreibung aufgestellten
Personen auf deren Requisition gegen jedweden Wider-
strebenden unterstützen.! Die Deputierten machten unter-
dessen die Abkunft allenthalben bekannt. Da jedoch Jourdan
mit der Kontribution von 8 Millionen die Bedürfnisse seines
Heeres auf die Dauer nicht decken konnte, jedoch die
Verfügung über die Hilfsquellen des Landes haben musste,
ınterzeichnete er den Vertrag nicht und erklärte ihn am
1. August für ungiltig.?
Hardenberg hatte, sobald er von den nachteiligen
Artikeln erfuhr, sich gegen dieselben bei Jourdan verwahrt,
Die Annullierung erfüllte seinen Wunsch, Zwar hatte der
Zeneral beteuert, dass er den Rechten des Königs die
yrösste Teilnahme entgegenbringe, daher einen Vertrag
nicht ratifizieren werde, welcher denselben so sehr Eintrag
thue.? Der Minister fürchtete gleichwohl, er möchte die
alte Vereinbarung durch eine neue von ähnlicher Art er-
setzen. Er reiste dem General nach, scheint mit ihm jedoch
nur wenige Worte gewechselt zu haben.*
1. Art. 10, 12, I4: Martens? VI, 291 f.
2. Ernouf an die Deputierten des fränkischen Kreises d. d.
Büchenbach (bei Erlangen) 11. Aug. 1796. Jourdans Hauptquartier
war noch 10. Aug. abends in Erlangen: Bailleu I, 81. — Bericht
Hard, d. d. Ansbach 3. Sept. 1796; R. XI. 25A.
3. Bericht Hard. d. d, Erlangen ır. Aug. 1796; R. XI 25 A.
4. Der Einspruch Hard. bei Jourdan dürfte am 10. Aug. 1796
erfolgt sein, da an diesem Tage auch Pfeiffer zuerst mit Vor-
stellungen beim Kreise beauftragt wird, (Reskript d. d. Ansbach
10. Aug. 1796; R. XI. 25 A), Nach Erlass dieses Befehls verlässt
Hard. Ansbach, um Jourdan zu sprechen, geht aber nur bis
Schweinau (Tageb.). Am ır. Aug. begiebt er sich nach Erlangen,
wo er die entgegenkommende Erklärung Jourdans erhält (s. 0). Am
nämlichen Tag kommt er dann nach Lauf, wo er Jourdan abends