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Gesellen, und allen denen, die in der Stadt wohnten, ohne Bürger—
recht zu besitzen. Keiner von ihnen durfte sich nach der Feierglocke
ohne Licht auf der Straße betreffen lassen.
Kurze Zeit nach der Bewältigung des Aufstands wurde eine
grausame Judenverfolgung ins Werk gesetzt, von der uns die einzige
authentische Quelle, die wir darüber haben, der Chronist Ulman
Stromer mit den nackten Worten meldet: „Di juden burden (wurden)
verprant an sant Niclos abent (5. Dezember) anno alz vor geschriben
stet (1349)“. Von den Einzelheiten des gräßlichen Vorgangs wissen
auch die sonst so redseligen späteren Chroniken nichts zu berichten.
Wir hatten schon öfters Veranlassung, von Judenverfolgungen
in Deutschland zu sprechen, die, wenn sie auch anderswo ihren Ur—
prung nahmen, doch auch Nürnberg und die Nürnberger Juden in
Mitleidenschaft zogen. Gelegentlich der Verfolgung von 1146 räumte
König Konrad III. den ihn um seinen Schutz anflehenden Juden neben
inderen seiner festen Plätze auch Nürnberg als Zufluchtsort ein. Dies
cheint auch die erste, freilich nicht auf Nürnberger Nachrichten zurück—
zjehende, Erwähnung der Juden in unserer Stadt. Doch berichtet der
Annalist Müllner, daß man im Jahre 1468, als man an der Mauer
des (durch die Stadt geleiteten) Fischbachs in der Pfannenschmiedgasse
aute, einen alten Judengrabstein gefunden hätte, der natürlich in
Jjebräischer Sprache, die Aufschrift enthielt, daß er dem Elias, des
Salomon Sohn im Jahre 1180 gesetzt worden sei. Wegen seiner
Merkwürdigkeit habe man ihn in die Mauer (oder an den Turm) am
Frauenthor eingemauert, wo er noch im vorigen Jahrhundert zu sehen
war. Doch waren die Schriftzüge darauf bis auf wenige Buchstaben
nicht mehr zu erkennen.“)
Die erste urkundliche Erwähnung der Juden in Nürnberg
stammt aus dem Jahre 1288. Wahrscheinlich sind auch die ersten
Aufzeichnungen der Gesetze und Ordnungen, die der Rat den Juden
erteilte, von denen noch im vorigen Jahrhundert Exemplare auf dem
Stadtarchiv aufbewahrt und benützt wurden, nicht viel jüngeren
Datums. Diese Gesetze enthalten manchen wertvollen Beitrag, woraus
die nicht gerade beneidenswerte Ausnahmestellung der mittelalterlichen
Juden in Deutschland erhellt. Doch war ihre Lage, namentlich im
früheren Mittelalter, keineswegs so ungünstig, wie man sie sich ge—
neinhin vorzustellen pflegtes). Die Juden waren persönlich frei,
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*) VBgl. Würfel, Andreas, Historische Nachrichten von der Juden-Gemeinde,
welche ehehin in der Reichsstadt Nürnberg angericht gewesen. Nürnberg, 1755.
**), Bgl. Schröder, Richard, Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte.
S. 218, 449 ff.