Full text: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Gesellen, und allen denen, die in der Stadt wohnten, ohne Bürger— 
recht zu besitzen. Keiner von ihnen durfte sich nach der Feierglocke 
ohne Licht auf der Straße betreffen lassen. 
Kurze Zeit nach der Bewältigung des Aufstands wurde eine 
grausame Judenverfolgung ins Werk gesetzt, von der uns die einzige 
authentische Quelle, die wir darüber haben, der Chronist Ulman 
Stromer mit den nackten Worten meldet: „Di juden burden (wurden) 
verprant an sant Niclos abent (5. Dezember) anno alz vor geschriben 
stet (1349)“. Von den Einzelheiten des gräßlichen Vorgangs wissen 
auch die sonst so redseligen späteren Chroniken nichts zu berichten. 
Wir hatten schon öfters Veranlassung, von Judenverfolgungen 
in Deutschland zu sprechen, die, wenn sie auch anderswo ihren Ur— 
prung nahmen, doch auch Nürnberg und die Nürnberger Juden in 
Mitleidenschaft zogen. Gelegentlich der Verfolgung von 1146 räumte 
König Konrad III. den ihn um seinen Schutz anflehenden Juden neben 
inderen seiner festen Plätze auch Nürnberg als Zufluchtsort ein. Dies 
cheint auch die erste, freilich nicht auf Nürnberger Nachrichten zurück— 
zjehende, Erwähnung der Juden in unserer Stadt. Doch berichtet der 
Annalist Müllner, daß man im Jahre 1468, als man an der Mauer 
des (durch die Stadt geleiteten) Fischbachs in der Pfannenschmiedgasse 
aute, einen alten Judengrabstein gefunden hätte, der natürlich in 
Jjebräischer Sprache, die Aufschrift enthielt, daß er dem Elias, des 
Salomon Sohn im Jahre 1180 gesetzt worden sei. Wegen seiner 
Merkwürdigkeit habe man ihn in die Mauer (oder an den Turm) am 
Frauenthor eingemauert, wo er noch im vorigen Jahrhundert zu sehen 
war. Doch waren die Schriftzüge darauf bis auf wenige Buchstaben 
nicht mehr zu erkennen.“) 
Die erste urkundliche Erwähnung der Juden in Nürnberg 
stammt aus dem Jahre 1288. Wahrscheinlich sind auch die ersten 
Aufzeichnungen der Gesetze und Ordnungen, die der Rat den Juden 
erteilte, von denen noch im vorigen Jahrhundert Exemplare auf dem 
Stadtarchiv aufbewahrt und benützt wurden, nicht viel jüngeren 
Datums. Diese Gesetze enthalten manchen wertvollen Beitrag, woraus 
die nicht gerade beneidenswerte Ausnahmestellung der mittelalterlichen 
Juden in Deutschland erhellt. Doch war ihre Lage, namentlich im 
früheren Mittelalter, keineswegs so ungünstig, wie man sie sich ge— 
neinhin vorzustellen pflegtes). Die Juden waren persönlich frei, 
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*) VBgl. Würfel, Andreas, Historische Nachrichten von der Juden-Gemeinde, 
welche ehehin in der Reichsstadt Nürnberg angericht gewesen. Nürnberg, 1755. 
**), Bgl. Schröder, Richard, Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte. 
S. 218, 449 ff.
	        
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