Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))

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Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege. 
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Als Vergütung wurden gewährt: 1. Frühkaffee mit Zucker und Milch, 2. Frühstück 
Wurst und 1 Pfund Brot), 3. Mittagessen (1 Liter Suppe bzw. Gemüse und 100 Gramm 
Fleisch) und 4. Abendessen (1 Liter Suppe oder Gemüse); außerdem 5. eine Arbeitsprämie in 
bar bis zu 70 Pfg. täglich. Die Höhe der Prämie richtete sich nach dem Grade der Verwend— 
barkeit und nach dem Arbeitswillen. Für besondere qualifizierte Arbeiten wurden Zulagen von 
1Mark bis zu 8 Mark wöchentlich gegeben. 6. Kleidungsstücke und Barunterstützungen nach den 
Unterstützungs-Richtsätzen der Armenpflege im Falle der Hilfsbedürftigkeit, wobei die Ver— 
oflegung mit 1 Mark täglich in Ansatz kam. 7. Straßenbahnfahrkarten — mit Ausnahme der 
yon den Fürsorgebezirken O—18 Ueberwiesenen, soweit es sich nicht um ältere und fußkranke 
Personen handelte. 
Die Arbeitszeit dauerte von 8 bis 5 Uhr mit einer Mittagspause von 196 Stunden. 
Während der Sommermonate wurde von 7 bis 412 Uhr mit einer viertelstündigen Frühstücks- 
hause und von 1 bis 6 Uhr mit einer viertelstündigen Vesperpause gearbeitet. Zur Arbeit 
vurden Arbeitskleider und Arbeitsschuhe leihweise zur Verfügung gestellt. 
Auf die Dauer der Beschäftigung eines Unterhaltspflichtigen im Feldbau wurde für die 
Familie Unterstützung gewährt. Die Behandlung des Unterstützungsfalles übernahm die Ge— 
chäftsstelle des Wohlfahrtsamtes im Feldbau. 
Kranken- und Invalidenversicherung kam für die Zeit der Beschäftigung im Feldbau nicht 
in Frage. 
Soweit möglich, wurde im Benehmen mit dem Arbeitsamt die Arbeitsvermittlung 
»etrieben. 
Zugewiesen wurden im allgemeinen keine Sozialreuntner, Kleinrentner, Kriegsbeschädigte 
und Kriegshinterbliebene; in der Hauptsache kamen neben den Wanderern in Betracht 
logenannte Asoziale (Unwirtschaftliche, Arbeitsscheue usw.). 
In der Wandererarbeitsstätte, Marktäckerstraße 50, können männliche Durchreisende auf 
die Dauer von 14 Tagen beherbergt werden. Da eine Baracke zur Unterbringung der Wanderer 
nicht mehr ausreichte, ist im Berichtsjahre eine zweite aufgestellt worden. Es können nun in 
der Wandererarbeitsstätte insgesamt 60 Personen untergebracht werden. Es wurden 1389 
Wanderer mit 16394 Tagschichten aufgenommen. Die stärkste Belegung der Arbeitsstätte fand 
mm August und September statt. Von den aufgenommenen Wanderern waren 151 über 
40 Jahre alt. Der Staatsangehörigkeit nach waren es 512 Bayern, 832 gehörten dem übrigen 
Deutschland an, 12 waren Elsaß-Lothringer, 30 Oesterreicher und 3 Ausländer. 
Die Verpflegung war die gleiche wie sie die im Feldbau beschäftigten Asozialen erhielten. 
Die Arbeitsprämie betrug täglich bis zu 40 Pfg., qualifizierte Arbeiter wurden mit Zulage 
dis zu 8 Mark wöchentlich entlohnt. 
Durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken wurden die Armenbeschäftigungs— 
anstalt und die Wandererarbeitsstätte als Anstalten im Sinne des 8 20, Absatz J, der Reichs— 
fürsorgepflichtverordnung anerkannt. 
Wohnungslosenfürsorge. Bei zwangsweiser Wohnungsräumung ohne Stellung einer 
Ersatzwohnung, zumeist bei Nichtbezahlen der Miete oder bei schwerer Belästigung des Haus— 
eigentümers, war angesichts der bestehenden Wohnungsnot des öftern Eingreifen notwendig. 
Je nach dem Ergebnis der Prüfung des Falles erfolgte Deckung des Mietsrückstandes oder Ver— 
weisung des Mannes in das Männer-Asyl, der Frau in das Frauen-Asyl und Aufnahme der 
Kinder in geeignete Kinderheime. Bei Anwendung der letztgenannten Maßnahme handelte es 
sich um asoziale Personen.
	        
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