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Zu seiner Förder
bisher 500 4. ung genehmigte der Stadtmagistrat ei n
einen Zuschuß von 8
00 M,
Lehrerbücherei. Diese setzt sich aus den vereinigten Büchereien der Fortbildungs—
bezirke und des Bezirkslehrervereins Nürnberg-Stadt zusammen. Sie wird von 2 gewählten
Bibliothekaren verwaltet. Für jede Bücherei wird eigene Kasse geführt.
Den Aufwand für die Bücherei des Bezirkslehrervereins bestreitet der Verein aus
eigener Kasse.
Für die Bücherei der Fortbildungsbezirke leistet die Stadt einen jährlichen Zuschuß
von 500 6; außerdem schafften die 3 Bezirksoberlehrer und die Bezirksoberlehrerin aus
dem Kreiszuschusse (400 “6) für je 100 M Werke an, worüber an die Kgl. Kreisregierung
eigene Rechnung gestellt wird.
Die Zahl der Bände belief sich am Jahresschlusse 1912 auf 5531 (5307), der Zu—
gang betrug demnach 224 (218) Bände. Ausgeliehen wurden insgesamt 5958 (5818) Bände.
Jugendschriften und Kinematographentheater. Der Jugendschriftenaus—
schuß des Bezirkslehrervereins Nürnberg-Stadt hat sich den Kampf gegen die der Großstadt—
sugend drohende Gefahr zur Pflicht gemacht. Diese Pflicht sucht er zu erfüllen durch die
Bekämpfung der Auswüchse im Kinematographenwesen und durch Verdrängung schlechter
Lektüre mit Hilfe guter Jugend- und Volksschriften.
Als Mittel zur Erreichung dieses Zieles dienen ihm: 1. Verbreitung eines Ver—
zeichnisses solcher Jugend- und Volksschriften, die auf ihren Wert, ihre Brauchbarkeit und
ihre Eignung für die Jugend vom Jugendschriftenausschuß eingehend geprüft wurden,
2. Ausstellung aller in diesem Verzeichnis aufgeführten Werke und 3. Eltern-Abende.
Zur Durchführung dieser Bestrebungen genehmigten die städtischen Kollegien einen
Zuschuß von 500 M.
Wegen des Besuchs der Kinematographentheater im allgemeinen durch die
Schuljugend wurden durch den Stadtmagistrat neue Vorschriften erlassen, welche am
1. Oktober 1911 in Kraft traten. Siehe Verwaltungebericht 1911 S. 409.
In einer Eingabe vom 5. Februar 1912 baten die vereinigten Kinematographenbesitzer
den Stadtmagistrat um die Erlaubnis, besondere Schülervorstellungen zu veranstalten,
die innerhalb der Schulzeit abgehalten werden und sich im Rahmen des Lehrplanes be—
wegen. Die Lehrer hätten die Klassen in das Theater zu führen und die Erklärung der
Bilder selbst zu übernehmen.
Der Bezirkslehrerverein stellte dazu unterm 20. März 10912 die Bitte, J. denjenigen
Kinematographentheater-Besitzern, die sich bereit erklären, Schülervorstellungen in diesem
Sinne zu veranstalten, die Erlaubnis hierzu zu erteilen; 2. auszusprechen, daß die Zusammen—
ttellung der Programme und die Anordnung der Vorführungen durch den vom Bezirkslehrer—
berein zu ernennenden Ausschuß zu erfolgen hat; 3. zu genehmigen, daß die Vorführungen
in die Schulzeit, etwa von 10512 und 2-4 Uhr fallen und 4. anzuordnen, die Bezirks—
schulinspektionen zu ermächtigen, den Besuch der Vorführungen zu erlauben.
Diese sogenannten Schülervorstellungen wurden vom Magistrat genehmigt, und es
wurde ausgesprochen, daß die Auswahl der Bilder durch den hierfür eingesetzten Ausschuß
des Bezirkslehrervereins zu erfolgen hat.
Ferienkolonien. Die Kommission für Ferienkolonien armer, kränklicher Schulkinder,
bisher mit dem Verein für öffentliche Gesundheitspflege verbunden, hat sich nun als eigener
Verein gebildet.
Die Kommission entfaltete seit dem Beginn ihrer Wirksamkeit eine überaus segens—
reiche Tätigkeit. Seit der Gründung dieser Kolonien im Jahre 1881 konnten in Land—
zolbnien 8327 Kinder und in Solbäder 1008 Kinder entsendet werden.