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Sitte! suchte Hardenberg darum nach, bei dieser Gelegen-
heit nach Berlin kommen zu dürfen; ohne Anstand wurde
das erlaubt?. Ein gewichtiger Unterschied von den schlesi-
schen Verhältnissen war es, dass für die fränkischen Lande
eine dauernde Sonderverwaltung nicht beabsichtigt war.
Da es für die Beziehungen Preussens zum Reich nicht be-
langlos war, wenn die Bevölkerung der neuen Gebiete
sich ohne Widerstreben dem König fügte, wollte man die
neue Ordnung nicht mit einem Schlag einführen, wie es
noch Friedrich II. in Westpreussen gethan hatte. Die
Sonderstellung der Fürstentümer sollte jedoch, dies
wird bestimmt hervorgehoben, nur von kurzer Dauer
sein. ®
In zwei Punkten allerdings wurden Hardenbergs Er-
wartungen nicht erfüllt. Er hatte vollkommene Freiheit
von jeder anderen Behörde gewünscht, wie Hoym nur dem
König verantwortlich sein wollen; Dank seiner persönlichen
Gewandtheit, meinte er wohl, würde er dann den Monarchen
nach seinem Willen lenken können. Schulenburg, der des
Ministers Stellung zu regeln hatte,* wurde des Planes ge-
wahr. Durch Zank mit den Nachbarn konnte Har-
denberg immer neue Konflikte mit dem Kaiser
heraufbeschwören; nachdem man mit diesem einen
vorübergehenden Bund stiftete, musste man sich
hüten, durch vorzeitige Störungen das unter so
grossem Aufwand verfolgte Ziel am Ende gar zu ver-
1. Bornhak: Geschichte des preussischen Verwaltungsrechts II
(1885), 179.
2. Instruktion für Hard. d. d. Berlin 19. Jan. 1792: R. 255.
O. 23. — Ranke: Hard. I, 126f.
3. Schreiben des Kabinettsministeriums an das Oberkriegs-
kollegium u..an Hoym d. d. Berlin 31. Jan. 1792; R. 44. B.
n. 1. 5.
4. Bericht Schulenburgs an den König vom 15. Jan, 1792;
R, 255. O, 23.
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