Metadaten: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Sitte! suchte Hardenberg darum nach, bei dieser Gelegen- 
heit nach Berlin kommen zu dürfen; ohne Anstand wurde 
das erlaubt?. Ein gewichtiger Unterschied von den schlesi- 
schen Verhältnissen war es, dass für die fränkischen Lande 
eine dauernde Sonderverwaltung nicht beabsichtigt war. 
Da es für die Beziehungen Preussens zum Reich nicht be- 
langlos war, wenn die Bevölkerung der neuen Gebiete 
sich ohne Widerstreben dem König fügte, wollte man die 
neue Ordnung nicht mit einem Schlag einführen, wie es 
noch Friedrich II. in Westpreussen gethan hatte. Die 
Sonderstellung der Fürstentümer sollte jedoch, dies 
wird bestimmt hervorgehoben, nur von kurzer Dauer 
sein. ® 
In zwei Punkten allerdings wurden Hardenbergs Er- 
wartungen nicht erfüllt. Er hatte vollkommene Freiheit 
von jeder anderen Behörde gewünscht, wie Hoym nur dem 
König verantwortlich sein wollen; Dank seiner persönlichen 
Gewandtheit, meinte er wohl, würde er dann den Monarchen 
nach seinem Willen lenken können. Schulenburg, der des 
Ministers Stellung zu regeln hatte,* wurde des Planes ge- 
wahr. Durch Zank mit den Nachbarn konnte Har- 
denberg immer neue Konflikte mit dem Kaiser 
heraufbeschwören; nachdem man mit diesem einen 
vorübergehenden Bund stiftete, musste man sich 
hüten, durch vorzeitige Störungen das unter so 
grossem Aufwand verfolgte Ziel am Ende gar zu ver- 
1. Bornhak: Geschichte des preussischen Verwaltungsrechts II 
(1885), 179. 
2. Instruktion für Hard. d. d. Berlin 19. Jan. 1792: R. 255. 
O. 23. — Ranke: Hard. I, 126f. 
3. Schreiben des Kabinettsministeriums an das Oberkriegs- 
kollegium u..an Hoym d. d. Berlin 31. Jan. 1792; R. 44. B. 
n. 1. 5. 
4. Bericht Schulenburgs an den König vom 15. Jan, 1792; 
R, 255. O, 23. 
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