Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt ([1. Theil])

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an Fleisch, Wildpret und Gefluͤgel. 97 
Huͤhner oder Capaunen zuzurichten, daß sie 
weiß und mild werden. 
Wenn die Huͤhner oder Capaunen gewuͤrget 
sind, so kroͤpfe und wasche sie schoͤn aus, damie 
das Blut wohl heraus komme, wirf sie hernach 
wieder in ein frisches Wasser, und laß selbige da⸗ 
rinnen liegen, wo es anderst die Zeit leidet biß 
sie genug erkaltet, ehe sie noch gebruͤhet worden 
denn am ersten Erkalten ist am meisten gelegen. 
Hernach bruͤhe sie, aber nicht zu heiß, denn das 
Wasser darf nicht sieden, weil die Haut sonst da⸗ 
von zusammen schlupffet, und das Gefluͤg nicht 
schoͤn weiß wird, man muß auch gemach mit um— 
gehen, daß man die Haut nicht zerreisset. Wenn 
nun die Federn alle herabgezupffet worden so 
nimm ein reines laulichtes Wasser, wasche und 
reibe sie schoͤn darinnen ab, damit die gelbe Haut 
ganz rein herunter komme, vergiß auch nicht die 
Fuͤsse abzuziehen und die Augen auszustechen, in⸗ 
gleichen schneide sie nicht zu weit auf, ziehe die 
Gedaͤrme fein gemach heraus, greif nach dem Ma— 
gen und der Leber hinein, daß du sie wohl abloͤ— 
sen, und mit der Galle recht heraus bringen kanst, 
und gleichwohl das Huhn oder den Capaun dabey 
nicht zu weit aufreisest; hernach wasche sie inwen⸗ 
dig schoͤn, und stecke ihnen die Fluͤgel unter, ists 
denn ein gemeines Huhn, so stecke die Fuͤsse in— 
wendig hinein, dem Capaunen aber lasse die Fuͤs 
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