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4, Der Düngerhof ift möglichft in unmittelbarer Nähe der Kuttelei anzuz
jegen und Joll für Gin: und Ausfahrt befondere Ihürsffnungen erhalten. Die
Bus und Abfahrt foll möglichjt beauem fein. Für Gasbeleuchtung ift entfprechend
Rorforge 3 treffen.
5. Sm Aufftellungsplas der Wägen fowohl wie in dem darüber befind-
lichen Raum, ift für reichlichen Wafferzufluß zu forgen.
6. Der überwölbte Teil des Düngerhofes, in weldem die Abhfuhrwägen
ar ftehen fommen, foll der Höhe Ddiefer Wägen entjprechend, vertieft angelegt
werden, wobei Sorge zu tragen ift, daß die Wägen bequem an ihren unter der
Sinfchüttöffiung befindlichen Standort gebracht werden können. Hiebei {ft in
Srwägung 3u zichen, ob nicht durch Tieferlegung der MRothenburgerftraße güinfti-
jere Steigaungsverhältniffe für die Zu: und Abfahrt gefchaffen werden fönnen.
7. Das Ausitehen der Rinderwampen Hat aus Gründen der RKeinlichkeit
im Düngerhofe zu gefchehen. Dort müffen auch die entleerten Wampen noch von
heut größften Schmuge befreit werden, ehe fie behuf® gründlicher Reinigung in die
Auttelei gejhafft werden. Die Anbringung beionderer Reinigungsträge zu diefem
Behufe, wie fie heifpielsmweije für das DiüngerhHauZ in Leipzig projektirt ift, wird
icht empfohlen und ift auch andermwärts eine Ähnliche Sinrichtung nicht ange
:roffen morben,
8. Der Stallblnger darf in die zur Aufnahme des Wampeninhaltes
beftimnmten Wägen nicht verbracht werden, cS ft vielmehr Hiefür, joweit nötig,
im Dünaerhof eine eiaeıte, entivrechend aroße aelchlofiene Diunaltäfte vorzurjehen.
X. Sanitätsanitalt und Volizeitchfachthang.
1. Mit allen SchlachthHöfen find in größerem oder geringerem Umfange
Zanitätsanftalten verbunden, welche e& ermöglichen, Schlachtvich, defien Gefundheits-
uıftand es zweifelhaft erfcheinen läßt, ob das Fleifch zum menfchliden Genuffe
Berwendung finden darf oder nicht, dan Schlachtvieh, das ohne kforreftes
Urfprungszeugnis (falihe Angaben des Alters, fehlende Befcheinigung der
Behörde u. {. mw.) ober ganz ohne ein foldhes auf den Markt gebracht wird,
abgejondert aufzubewahren und abgefondert zur Schlachtung zu bringen. Das
Programm von 1880 hat die Errichtung einer folden Sanitätzanjtalt für Nürn-
jerg al8 dringlidhes Bedürfnis erflärt und diefe Annahme ft vollfommen begründet.
m Sahre 1885 wurden durch die Vieh- und Fleifchbejfehau 71 Stück Großvieh
‘Ochfen, Kühe, Stiere und Rinder), 69 Stück Kälber und Schafe und 436 Stück
Zcdhweine, im Jahre 1886 nach dem neueften Berichte des BezirfötierarzteS
Zchwarz 82 Stück Großbieh, 69 Stügd KleinviehH und 522 Schweine wegen franf-
Hafter Beichaffenheit beanftandet und gänzlich oder teilweije dem menfchlichen
Senuffe entzogen. MYußerdem wurden im Iahre 1885 137 franfhaft veränderte
Singeweide von Tieren, die im Uebrigen für gefund befunden wurden, polizeilich
pefchlagnahmt und befeitigt. Alle diefe beanftandeten Tiere und Eingeweide nüjjen
in die Sanitätsanftalt verbracht werden und muß deshalb, nach dem fich berech-
nenden durchfehnittlihen Wochenanfall, ferner in BerückjÖichtigung des Umftandes,
daß naturgemäß die Zahlen hier fehr veränderlich find (fo wurden beifpielSweife
im Sahre 1875 2 Stück Kälber und Schafe, 1878 aber 214 Stück beanftandet),
dann unter Zufchlag von einem Viertel für künftige Mehrung, die SanitätS:
ichLachtftätte eine Größe erhalten, um Darin drei Stück SGroßvieh, jechSs Stüc
einvieh und acht Schweine gleichzeitig fcOhlachten und aufhängen zu Kfönnen,
Das Krogramm von 1880 nimmt 2 Stück Großvieh, 4 Stük Kleinvieh an und
irifft für Schweine gar feine Borfehung. LeßtereS wird nicht umgangen werden
fönnen. Auch in Leinzia wird beifnielameitle das Sanitätsichlachthauz zur Schlach-