Volltext: Die Gewerbefreiheit in Gefahr!

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Besonodere Fürsorge und Wohlsahrispflege. 
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gelang es, dank der Hingabe der in Betracht kommenden Personen an diese Aufgabe, die Ein— 
zliederung in den Erwerbsbeschränktenbetrieb durchzuführen. Die Auswahl der Aufzu— 
nehmenden geschah im Zusammenwirken von Schule, Berufsamt, Arbeitsamt und Jugend— 
fürsorge. Voraussetzung für die Aufnahme war, daß das Elternhaus imstande war, neben 
dem Tagesheim seine Erziehungsaufgabe einigermaßen zu erfüllen. Das Ziel des Tages— 
heims war, bei allen leichteren Fällen den Jugendlichen so zu fördern, daß er später an einen 
geeigneten Platz im Wirtschaftsleben überführt werden kann, unter Umständen unter Be— 
nützung des Schwerbeschädigten-Gesetzes. Bei den Schwerschwachsinnigen wird dies natürlich 
nicht gelingen. In Fällen, in denen das Elternhaus seine Pflicht tut, ist das Tagesheim 
bereit, eine gewisse Zahl dieser Art vorerst als Dauerfälle zu behalten, um dadurch die 
teueren Anstaltskosten zu sparen. Bei manchen unter ihnen wird sich allerdings auf die 
Dauer Anstaltsunterbringung nicht vermeiden lassen. 
Allen Aufgenommenen wurde von Anfang an ein Lohn bezahlt; er betrug bei den 
Produktivbeschäftigten wöchentlich 5 bis 12 Mark brutto, bei den noch Unproduktiven 2.80 
his 4280 Mark. Der reine Zuschuß, der zu Lasten der Jugendfürsorge ging, belief sich für 
Tag und Kopf auf 4026 8. 
Im Laufe des ersten Betriebsjahres durchliefen das Tagesheim 36 Knaben und 
55 Mädchen, von ihnen befanden sich ungefähr 60 Prozent im fortbildungsschulpflichtigen 
Alter. Im Laufe des Jahres traten 15 Knaben und 30 Mädchen aus. Von ihnen konnten 
alle bis auf 10 in einer Arbeitsstelle, Lehrstelle oder Dienststelle untergebracht werden. Die 
ibrigen, die sämtlich zu den Schwerschwachsinnigen zu zählen waren, mußten in Anstalten 
intergebracht werden. An Beschäftigungsarten waren im Heim für die Knaben besonders 
Zürstenmacherei, für die Mädchen Papparbeiten — Weihnachtsengel — und Nähen von 
Hausschuhen vertreten. Ferner konnten leicht schwachsinnige Knaben noch beschäftigt werden 
in der Spielwarenindustrie, Flaschnerei, Schuhmacherei, Tapeziererei, Schreinerei und 
Schlosserei; für die Schwerschwachsinnigen beider Geschlechter wurden ganz einfache Arbeiten, 
vie Zapfarbeiten, Sortieren, Nachtlichterstecken usp. gewählt. Ein weiterer Ausbau des 
Tagesheimes ist geplant. 
Die „gemeinnützige Nähstube“ hat ferner für kürzere oder längere Zeit eine Anzahl 
gefährdeter und schwacher Mädchen, für die keine anderweitige, geeignete Unterbringung vor— 
handen war, aufgenommen. 
Ueber die gutachtliche Tätigkeit der Abteilung Jugendschutz sei noch angefügt, daß von 
hr durch hiesige und auswärtige Gerichtsbehörden im Laufe des Jahres 650 Gutachten ein— 
geholt wurden über die Frage, ob und welche vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen 
erforderlich seien. Nunmehr werden auch in allen Fällen von Ehescheidung, in denen minder— 
ährige Kinder vorhanden sind, die Akten der Abteilung Jugendschutz zur Stellungnahme 
wegen etwaiger vormundschaftsgerichtlicher Maßnahmen zugeleitet. Im Berichtsjahr waren 
dies 60 Fälle. Ferner hat die Zivilkammer des Landgerichts in 35 Fällen die Abteilung 
Jugendschutz um Erhebungen bzw. Stellungnahme zur Beschwerde in Fürsorgeerziehungs⸗ 
angelegenheiten ersucht. In den Wochenkonferenzen der Abteilung Jugendschutz, in denen 
die Außenorgane der Jugendfürsorge und die Bezirksfürsorgerinnen die schwierigen Fälle 
vortragen, wobei dann durch Aussprache aller Beteiligten die Entscheidung über die geeignet— 
sten Maßnahmen getroffen wird, wurden insgesamt 281 Fälle behandelt. Ebenso wurden 
in regelmäßig stattfindenden Konferenzen zwischen der Abteilung Jugendschutz und den Heim— 
leitern die Heimfälle und ihre fürsorgerische Weiterbehandlung besprochen. Die Psycho— 
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