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In einem längeren Ratsverlaß, die Fever des Fubiläum-
jahrs betreffend:
... Und nachdem die von Straßburg umb gedechtnus
willen schaupfenning wollen müntzen lassen, soll man alhie mitt
Christian Maler auch handlen und ein preg zu schaupfennin-
gen, deren einer ungeverlich 3 kreutzer werth, zurichten lassen,
damitt man dieselbe der jugend austheilen möge. Solchs soll
man den E. zu Ulm zuschreiben und ihnen dabey auch abdruck
der begriffenen gebett schicken. [Der letzte Satz bezieht sıch auf
den Inhalt des ganzen Ratsverlasses.|
2928, Uf Balthasar Holwecks und Michel Rothen,
alß deß verhafften Caspar Lenckers befreundten, supplication,
darinnen sie sich erpieten, zu seiner unterhaltung järlich 30 f. zu
bezalen, das übrige soll er mitt seiner hand verdienen, ist ihnen
anzuzeigen befohlen, Meine Herren wollen sich [71 b] deß Lenckers
unterhaltung ferner nichts annemen, sonder sie mögen deßwegen
selbs mitt dem thurnhüter handlen und ihne solcher unterhaltung
halb vergwisen [= vergewissern]. Man soll auch die geschworne
zoldschmid erfordern, sie ihres zusagens erinnern und auff-
egen, solchem ihrem erpieten nachzukummen und dem Lencker
nitt alein zu arbeiten auff dem thurn zu verschaffen, sonder auch
jedacht sein, wann er kranck werden solte, wie sie ihn unter-
nalten wollen; und solche ihre erclerung sollen sie in 8 tagen
den nechsten übergeben.
23929, [1617, VII, 77 a] 3. November 1617:
Demnach Caspar Lenckers befreundte furgeben, das sie
Imit] dem thurenhüeter gehandelt, der mitt ihnen zufriden und
auff sie sehen wolle, und die geschworne goldschmid sich
erpotten, ime zu arbeiten zu schaffen, soll man deß thurnhüeters
erclerung darzu zeichnen und den Lencker darauff aus dem loch
auff den thurn transferirn.
2950. [1617, VIII, 2 b] 6. November 1617:
Tobias Hans, goldschmid, soll man auff landgraff
Ludwigs zu Hessen intercession zu den maisterstücken der-
gestalt zulassen, das er neben einem andern einsitze und keiner
durch ihn verhindert werde.
2931. [1617, VIIL 30 al 15. November 1617: