Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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und freund gebetten, ihnen acht tag zeit zu geben, wollen sie sich 
alßdann ercleren, was gestalt sie den Lencker auff dem thurn 
unterhalten und seine kinder unterbringen und deßwegen ver- 
sicherung thun wollen, soll man ihnen solche zeit zulassen. 
2920. [1617, VI, 74 b] 6. Oktober 1617: 
Hansen Pezolt soll man auff seine supplication, darinnen 
er [sich] ettlicher baustritt halben wider seinen nachbarn Jacob 
Puffen beschwert, desselben gegenbericht verlesen und ime [75 a] 
anzeigen, Meine Herren können dem Puffen darüber nichts auff- 
legen, weil es die werckleut also ausgesprochen. Woll er ihn 
aber spruch und forderung nitt erlassen, mög er solchs am bau- 
gericht thun. 
2921. [1617, VI, 81 a] 8. Oktober 1617: 
Nachdem Octavius de Strada ein buch von allerley 
wasser-, wind- und roßmülwercken, auch andern wasserkünsten 
dedicirt, soll man dasselb Hansen Carl, item den zeugmaister, 
rörenmaister sehen lassen und vernemen, ob dergleichen zuvor 
mehr in druck kummen, auch einen überschlag machen, was die 
presentirte exemplaria werth sein, und widerbringen. 
2922, [1617, VII, 4 a] 9. Oktober 1617: 
Octavıo della Strada soll man für sein dedicirt kunst- 
buch 100 goldf. oder 200 f. müntz verehren. 
2923. [1617, VII, 8 b] 10. Oktober 1617: 
Uff der maler vorgeher beschwerung wider Johann 
Creutzfelder und desselben gegenbericht, in welchem er sich 
erpeut, die herren Eltern anstatt eins maisterstücks, zu contre- 
faiten und in das neue gepeu zu verehren, ist befohlen, ihne dabey 
bleiben zu lassen und solchs den vorgehern also anzuzaigen. 
2924. [1617, VII, 14 b] 13. Oktober 1617: 
Jeorg Schneiders, briefmalersgesellen, schreiben 
von Augspurg an Jobst Spörel und Jörg Fürst alß vor- 
geher und Hans Strom meister des handwercks alhie soll man 
nach dem form beantworten lassen. 
2925. [1617, VII, 43 a] 21. Oktober 1617: 
‚.. Abraham Vogt von Reutlingen, kartenmaler, 
.. das bürgerrecht abschlagen ... 
2926. [43 b] Zin Pangratz Labenwolff kommt ohne 
nähere Bezeichnung ın einer gleichgültigen Angelegenheit vor. 
2927. [1617, VII, 71 a] 31. Oktober 1617: 
Quellenschr. XII. Bd.
	        
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