Full text: Das alte Nürnberger Kriminalrecht

258 B. Besonderer Teil. Vl. Verbrechen wider das Eigentum, 
e. Münzfälschung. 
Hinsichtlich der Begehung dieses Verbrechens kommen folgende 
Varietäten in Betracht: 
a. Anfertigung von falschen Münzen, Vergolden von kupfernen 
und dgl. 
b. Beschneidung und sonstige Entwertung der ächten. 
c. Hingabe wertlosen Metalls (von Rechenpfennigen) für edles. 
d. Bewulstes Ausgeben falschen Geldes. 
e. Einführung schlechter Sorten aus dem Ausland und Ein- 
wechselung gegen vollwertiges des Inlands. 
In Deutschland war, vornehmlich im 15. und 16. Jahrhundert 
das Falschmünzen an der Tagesordnung. Krankten die ange- 
sehensten Fürsten — Unsummen an Betrüger vergeudend — an 
der Sucht, den Stein der Weisen zu ergründen, huldigten die 
Vornehmen des Volkes, wie die Geschlechtersöhne Nürnbergs mit 
Vorliebe jener geheimnisvollen Kunst der Alchemie, so waren 
- nicht minder befangen vom Dämon Gold - - viele der untersten 
Schichten bestrebt, auf -— wenn auch gefährlichere, so doch 
praktischere — Weise die Jagd nach dem Glück zu unternehmen. 
Und bei der Unzahl der im Lande kursierenden Sorten --- sie 
grenzten an 5000 — erschien die Erwartung nicht allzu kühn, 
dafs das Wagnis mit Erfolg sich kröne. Der Überhandnahme des 
VFalschgeldes nachdrücklich zu steuern, war eine schwer zu lösende 
Verpflichtung der Lenker eines so verkehrsreichen Staatswesens. 
Wie wenig sahen sie sich hiebei vefördert durch die Drohungen 
der Reichsgesetze, die Einigungen der Fürsten und Städte, das 
Vorgehen endlich des Kreises selbst. Erwuchs der Republik nicht 
geringer Vermögensverlust durch die Einfuhr wertloser Stücke. so 
warb in ihrem eigenen Gebiet das Verbrechen seine Jünger. 
Manch lichtscheuer Keller fand sich in verrufnen Gassen der Stadt, 
manch weltverlorner Winkel im Reichswald als trefflich geeignet, 
solch verwegnen Gesellen als Werkstätte zu dienen. Freilich 
standen ihnen zumeist nur Hilfsmittel naivster Gattung zu Gebote 
und als zu bearbeitendes Rohmaterial lediglich Kupfer und Blei. 
Aber waren jene leichter zu entlarven, nicht so die gefährlichsten 
lieser Zunft, welche als ehemalige Münzergenossen in der Kunst 
der Legierung bewandert waren oder -. sich gar in Amt und 
Würden brüstend — auf solch eidbrüchige Art einen Nebenerwerb
	        
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