Volltext: Albrecht Dürer als Buch- und Kunsthändler

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presse aufgestellt, wie die Nürnberger Ratsprotokolle aus— 
weisen. Er druckte dann 1534 für Dürers Witwe auch 
Tamerarius' lateinische Übersetzung der vier Bücher mensch— 
licher Proportion und 1538 die zweite Auflage der Under— 
weysung. Er scheint nicht sehr vertrauenswert gewesen zu sein, 
denn er kam, während er noch an dem Buch über die Propor— 
tionen druckte, im Juli 1528 in Verdacht, mit Hans Sebald 
Beham gemeinschaftlich einen Teil dieses Werkes im Manu— 
skript gestohlen zu haben. Der Verdacht war so gravierend, 
daß der Rat dem Beham, als er sein Büchlein über die 
Proportionen der Rosse veröffentlichen wollte, dieses verbot 
und daß Beham, als er diesem Verbot zum Trotz mit seiner 
Schrift herauskam, der drohenden Verhaftung nur durch 
die Flucht entging. 
Dürers Witwe setzte des Gatten Verlag fort und kam, 
wie wir eben gesehen haben, schon einige Monate nach ihres 
Mannes Tode (6. April 1528) in die traurige Notwendigkeit, 
gegen ihren eigenen Drucker vorzugehen. Auch sonst hat 
es ihr an Verdruß nicht gefehlt. So mußte sie die Hilfe 
des Rates von Nürnberg in Anspruch nehmen gegen Hans 
Guldenmund, der eine Kopie des Triumphwagens geschnitten 
hatte und zu 100 fl. Schadenersatz verurteilt wurde, ebenso 
gegen den Nachdruck von Camerarius' lateinischer übersetzung 
der Institutiones geométricae, die Wechel in Paris erscheinen 
ließ. Sie trat einen Teil des Verlages bereits 15630 an 
Dürers Brüder ab, und, nachdem sie am 28. Dezember 1539 
gestorben war, kam der ihr gebliebene Anteil an Fremde. 
Erstaunlich ist es, daß Dürer für fremde Verleger so 
gut wie gar nicht gearbeitet hat. Wir werden sehen, daß 
die verhältnismäßig wenigen beglaubigten Arbeiten für Buch— 
illustrationen stets für die Autoren, die ausnahmslos zu 
Dürers engerm Freundeskreis gehörten, nicht aber im Auf— 
trag der Verleger geschaffen sind. Die bekannte schöne Ein—
	        
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