Volltext: Stenographischer Bericht der 34ten Generalversammlung Deutscher Müller und Mühlen-Interessenten zu Nürnberg vom 17. bis 20. Juni 1906 (34. (1906))

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arbeiten, diese Satzungen den Kollegen zur Verfügung stellen und auch 
mit Rat und Tat helfend eingreifen, wenn irgendwo die Gründung eines 
Syndikats oder die Bildung einer Fusion geplant wird. Es ist nur zu 
wuünschen, daß die guten Absichten des Ausschusses auch allseitige Unter— 
stützung finden und besonders auch die Kollegen reichliche Geldbeträge zu— 
sammenbringen, um für die Durchführung des begonnenen Werkes die 
Kosten bestreiten zu können. 
M. H., absichtlich habe ich es unterlassen, in meinem Vortrage über 
das Wesen von Syndikaten und Fusionen mich in langen Auseinander— 
setzungen zu ergehen, unsere Fachblätter haben ja in mehreren Artikeln, 
die Sie alle wohl gelesen haben werden, Aufklärung hierüber gegeben 
und der Korreferent Herr Dr. Sellnick wird vielleicht noch näher hierauf 
eingehen; ich möchte mich auf den Hinweis beschränken, hervorzuheben, 
daß es sich bei Verkaufsvereinigungen und Syndikaten stets um den Zu— 
'ammenschluß der Firmen zur gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen 
handeln dürfte, wobei also nur die persönliche Beteiligung in Frage 
'ommen kann, während bei Fusionen dagegen die Zusammenlegung der 
Betriebe in Betracht kommt, entweder in der Weise, daß die Betriebe in 
das Eigentum der Vereinigung übergehen, oder aber von diesen gepachtet 
werden. Als Rechtsform für derartige Syndikate und Fusionen werden 
sich stets die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder bei 
größeren und umfangreicheren Vereinigungen auch diejenige einer Aktien— 
gesellschaft am besten eignen, da ein fester Zusammenschluß und eine für 
längere Zeit bindende Verpflichtung unbedingt nötig ist, um nicht durch 
den Wankelmut des einen oder anderen Vertragschließenden die Vereini— 
zung bald wieder sprengen zu lassen. 
Die Vorteile solcher Vereinigungen, Syndikate und Fusionen liegen 
auf der Hand. — Durch den gemeinschaftlichen Verkauf der Fabrikate 
oder noch besser durch die Zusammenlegung der Betriebe werden die 
Kosten der Verwaltung und besonders fuͤr den Absatz der Mahlprodukte 
bedeutend verringert, die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Großbetrieben 
wird gesteigert und die ungesunde Konkurrenz, die sich im Unterbieten bei 
den Preisen und in der Bewilligung tadelnswerter Verkaufsbedingungen 
geltend macht, wird beseitigt. 
Zunächst ist es empfehlenswert, solche Verkaufsvereinigungen oder 
Syndikate nicht auf zu große Bezirke auszudehnen, sondern räumlich zu 
beschränken; in Preußen z. B. auf je eine Provinz oder vielleicht sogar 
auf je einen Regierungsbezirk. Bei Fusionen wird es sich wohl stets um 
die Zusammenlegung einer geringen Anzahl Betriebe handeln, welche 
10 bis 12 nicht übersteigen dürfte. 
Wuünschenswert ist es jedenfalls, daß in benachbarten Bezirken zu 
gleicher Zeit mehrere Vereinigungen gebildet werden, damit diese nicht 
von vornherein durch die von außen herandrängende Konkurrenz wieder 
in die Enge getrieben werden. Diese einzelnen Vereinigungen würden 
wieder unter sich kartellgemäß Vereinbarungen zur Verhütung ungesunder 
Hopkurrenz und Schaffung gemeinsamer Verkaufsbedingungen treffen 
önnen.
	        
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