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arbeiten, diese Satzungen den Kollegen zur Verfügung stellen und auch
mit Rat und Tat helfend eingreifen, wenn irgendwo die Gründung eines
Syndikats oder die Bildung einer Fusion geplant wird. Es ist nur zu
wuünschen, daß die guten Absichten des Ausschusses auch allseitige Unter—
stützung finden und besonders auch die Kollegen reichliche Geldbeträge zu—
sammenbringen, um für die Durchführung des begonnenen Werkes die
Kosten bestreiten zu können.
M. H., absichtlich habe ich es unterlassen, in meinem Vortrage über
das Wesen von Syndikaten und Fusionen mich in langen Auseinander—
setzungen zu ergehen, unsere Fachblätter haben ja in mehreren Artikeln,
die Sie alle wohl gelesen haben werden, Aufklärung hierüber gegeben
und der Korreferent Herr Dr. Sellnick wird vielleicht noch näher hierauf
eingehen; ich möchte mich auf den Hinweis beschränken, hervorzuheben,
daß es sich bei Verkaufsvereinigungen und Syndikaten stets um den Zu—
'ammenschluß der Firmen zur gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen
handeln dürfte, wobei also nur die persönliche Beteiligung in Frage
'ommen kann, während bei Fusionen dagegen die Zusammenlegung der
Betriebe in Betracht kommt, entweder in der Weise, daß die Betriebe in
das Eigentum der Vereinigung übergehen, oder aber von diesen gepachtet
werden. Als Rechtsform für derartige Syndikate und Fusionen werden
sich stets die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder bei
größeren und umfangreicheren Vereinigungen auch diejenige einer Aktien—
gesellschaft am besten eignen, da ein fester Zusammenschluß und eine für
längere Zeit bindende Verpflichtung unbedingt nötig ist, um nicht durch
den Wankelmut des einen oder anderen Vertragschließenden die Vereini—
zung bald wieder sprengen zu lassen.
Die Vorteile solcher Vereinigungen, Syndikate und Fusionen liegen
auf der Hand. — Durch den gemeinschaftlichen Verkauf der Fabrikate
oder noch besser durch die Zusammenlegung der Betriebe werden die
Kosten der Verwaltung und besonders fuͤr den Absatz der Mahlprodukte
bedeutend verringert, die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Großbetrieben
wird gesteigert und die ungesunde Konkurrenz, die sich im Unterbieten bei
den Preisen und in der Bewilligung tadelnswerter Verkaufsbedingungen
geltend macht, wird beseitigt.
Zunächst ist es empfehlenswert, solche Verkaufsvereinigungen oder
Syndikate nicht auf zu große Bezirke auszudehnen, sondern räumlich zu
beschränken; in Preußen z. B. auf je eine Provinz oder vielleicht sogar
auf je einen Regierungsbezirk. Bei Fusionen wird es sich wohl stets um
die Zusammenlegung einer geringen Anzahl Betriebe handeln, welche
10 bis 12 nicht übersteigen dürfte.
Wuünschenswert ist es jedenfalls, daß in benachbarten Bezirken zu
gleicher Zeit mehrere Vereinigungen gebildet werden, damit diese nicht
von vornherein durch die von außen herandrängende Konkurrenz wieder
in die Enge getrieben werden. Diese einzelnen Vereinigungen würden
wieder unter sich kartellgemäß Vereinbarungen zur Verhütung ungesunder
Hopkurrenz und Schaffung gemeinsamer Verkaufsbedingungen treffen
önnen.