—24 arbeiten, diese Satzungen den Kollegen zur Verfügung stellen und auch mit Rat und Tat helfend eingreifen, wenn irgendwo die Gründung eines Syndikats oder die Bildung einer Fusion geplant wird. Es ist nur zu wuünschen, daß die guten Absichten des Ausschusses auch allseitige Unter— stützung finden und besonders auch die Kollegen reichliche Geldbeträge zu— sammenbringen, um für die Durchführung des begonnenen Werkes die Kosten bestreiten zu können. M. H., absichtlich habe ich es unterlassen, in meinem Vortrage über das Wesen von Syndikaten und Fusionen mich in langen Auseinander— setzungen zu ergehen, unsere Fachblätter haben ja in mehreren Artikeln, die Sie alle wohl gelesen haben werden, Aufklärung hierüber gegeben und der Korreferent Herr Dr. Sellnick wird vielleicht noch näher hierauf eingehen; ich möchte mich auf den Hinweis beschränken, hervorzuheben, daß es sich bei Verkaufsvereinigungen und Syndikaten stets um den Zu— 'ammenschluß der Firmen zur gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen handeln dürfte, wobei also nur die persönliche Beteiligung in Frage 'ommen kann, während bei Fusionen dagegen die Zusammenlegung der Betriebe in Betracht kommt, entweder in der Weise, daß die Betriebe in das Eigentum der Vereinigung übergehen, oder aber von diesen gepachtet werden. Als Rechtsform für derartige Syndikate und Fusionen werden sich stets die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder bei größeren und umfangreicheren Vereinigungen auch diejenige einer Aktien— gesellschaft am besten eignen, da ein fester Zusammenschluß und eine für längere Zeit bindende Verpflichtung unbedingt nötig ist, um nicht durch den Wankelmut des einen oder anderen Vertragschließenden die Vereini— zung bald wieder sprengen zu lassen. Die Vorteile solcher Vereinigungen, Syndikate und Fusionen liegen auf der Hand. — Durch den gemeinschaftlichen Verkauf der Fabrikate oder noch besser durch die Zusammenlegung der Betriebe werden die Kosten der Verwaltung und besonders fuͤr den Absatz der Mahlprodukte bedeutend verringert, die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Großbetrieben wird gesteigert und die ungesunde Konkurrenz, die sich im Unterbieten bei den Preisen und in der Bewilligung tadelnswerter Verkaufsbedingungen geltend macht, wird beseitigt. Zunächst ist es empfehlenswert, solche Verkaufsvereinigungen oder Syndikate nicht auf zu große Bezirke auszudehnen, sondern räumlich zu beschränken; in Preußen z. B. auf je eine Provinz oder vielleicht sogar auf je einen Regierungsbezirk. Bei Fusionen wird es sich wohl stets um die Zusammenlegung einer geringen Anzahl Betriebe handeln, welche 10 bis 12 nicht übersteigen dürfte. Wuünschenswert ist es jedenfalls, daß in benachbarten Bezirken zu gleicher Zeit mehrere Vereinigungen gebildet werden, damit diese nicht von vornherein durch die von außen herandrängende Konkurrenz wieder in die Enge getrieben werden. Diese einzelnen Vereinigungen würden wieder unter sich kartellgemäß Vereinbarungen zur Verhütung ungesunder Hopkurrenz und Schaffung gemeinsamer Verkaufsbedingungen treffen önnen.