Volltext: Stenographischer Bericht der 34ten Generalversammlung Deutscher Müller und Mühlen-Interessenten zu Nürnberg vom 17. bis 20. Juni 1906 (34. (1906))

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Eine mit dem Gewerbeleben eng verknüpfte Entscheidung des Reichs— 
gerichts möchte ich erwähnen, die dahin geht, daß die Verantwortlichkeit 
des Unternehmers für Körperverletzung seiner Leute auch dann besteht, 
wenn z. B. der Betrieb im Umbau begriffen ist und wegen desselben sonst 
oorhandene Schutzvorrichtungen entfernt wurden. Diese Ausdehnung der 
Haftpflicht ist sicherlich eine große Härte; da sie aber nun einmal durch 
das höchste Gericht festgestellt ist, werden alle Unternehmer gut tun, sich 
danach zu richten. 
Bei dieser Gelegenheit möchte ich es als eine sehr dankenswerte und 
wichtige Neuerung begrüßen, daß der Vorsitzende der Berufsgenossenschaft 
Herr Stadtrat C. Metzmacher-Dortmund (unser Ausschußvorsitzender) 
die Mühe nicht gescheut hat, in unseren Kreisen über das Verhältnis der 
Müller zur Berufsgenossenschaft und deren Aufgaben zu sprechen. Wir 
wissen alle, daß viele Fehler, die von Kollegen gegen gewerbepolizeiliche 
und ähnliche Vorschriften gemacht werden, nur aus Unkenntnis begangen 
werden, und deshalb ist von besonderer Wichtigkeit, daß die Berufs— 
eneseuscheft und ihr Herr Vorsitzender hier belehrend und erziehend ein— 
greifen. 
Die Deutsche Müllerschule in Dippoldiswalde arbeitet rüstig und er— 
folgreich in erprobten Bahnen fort. Wir können sie allen Interessenten 
nur auf das wärmste empfehlen. Daß diese Bestrebungen der Müller— 
schule auch bei den Behörden Anerkennung finden, beweist die Tatsache, 
daß der Leiter der Schule, Herr Direktor Ehemann, kürzlich von Sr. 
Maiestät dem König von Sachsen zum Professor ernannt worden ist. 
Wenn ich nunmehr zur Gesetzgebung übergehe, so ist es in erster 
Linie erfreulich, festzustellen, daß, von der sogenannten Steuerreform ab— 
gesehen, neue Gesetze wirtschaftspolitischer oder technischer Art nicht er— 
gangen sind. Zu den Steuerreformgesetzen haben wir (abgesehen von der 
Mühlenumsatzsteuer) keine Stellung genommen, obgleich manche unerfreu— 
liche Erscheinungen, z. B. die Verkehrssteuern, dazu wohl hätten anreizen 
können. Die ganze Angelegenheit war aber zu sehr politisch zugespitzt. 
Es bestehen allerdings in verschiedenen Beziehungen Ansätze zu An— 
derungen der Gesetzgebung, die aber vorläufig noch nicht spruchreif sind, so 
daß darüber heute nicht weiter zu reden ist. 
Nur zwei Punkte möchte ich erwähnen, einmal, daß die Abänderung 
des bestehenden Rechtes, wonach ein Tierhalter für die durch sein Tier 
verursachten Schäden auch dann haften muüß, wenn er ohne Verschulden 
dabei ist, — daß diese gesetzliche Bestimmung vor einer mildernden Be— 
schränkung steht. 
Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, ist der, daß auf den so 
überaus unglücklich liegenden Gebieten des Wasserrechtes immer noch keine 
Besserung in Aussicht steht. Einzelne Bundesstaaten beschäftigen sich zwar 
mit dieser Sache, aber von einem Erfolge ist leider noch nichts zu spuͤren. 
Auf dem besonderen Gebiete des Gewerberechtes haben wir viele Klagen 
hören müssen; über sie wird aber bei Punkt 8 der Tagesordnung zu 
sprechen sein. Mitzuteilen wäre in diesem Zusammenhange, daß wir 
wiederholt vom Reichs-Patentamte aufgefordert worden sind, uns über
	        
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