J.e 2 Eine mit dem Gewerbeleben eng verknüpfte Entscheidung des Reichs— gerichts möchte ich erwähnen, die dahin geht, daß die Verantwortlichkeit des Unternehmers für Körperverletzung seiner Leute auch dann besteht, wenn z. B. der Betrieb im Umbau begriffen ist und wegen desselben sonst oorhandene Schutzvorrichtungen entfernt wurden. Diese Ausdehnung der Haftpflicht ist sicherlich eine große Härte; da sie aber nun einmal durch das höchste Gericht festgestellt ist, werden alle Unternehmer gut tun, sich danach zu richten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich es als eine sehr dankenswerte und wichtige Neuerung begrüßen, daß der Vorsitzende der Berufsgenossenschaft Herr Stadtrat C. Metzmacher-Dortmund (unser Ausschußvorsitzender) die Mühe nicht gescheut hat, in unseren Kreisen über das Verhältnis der Müller zur Berufsgenossenschaft und deren Aufgaben zu sprechen. Wir wissen alle, daß viele Fehler, die von Kollegen gegen gewerbepolizeiliche und ähnliche Vorschriften gemacht werden, nur aus Unkenntnis begangen werden, und deshalb ist von besonderer Wichtigkeit, daß die Berufs— eneseuscheft und ihr Herr Vorsitzender hier belehrend und erziehend ein— greifen. Die Deutsche Müllerschule in Dippoldiswalde arbeitet rüstig und er— folgreich in erprobten Bahnen fort. Wir können sie allen Interessenten nur auf das wärmste empfehlen. Daß diese Bestrebungen der Müller— schule auch bei den Behörden Anerkennung finden, beweist die Tatsache, daß der Leiter der Schule, Herr Direktor Ehemann, kürzlich von Sr. Maiestät dem König von Sachsen zum Professor ernannt worden ist. Wenn ich nunmehr zur Gesetzgebung übergehe, so ist es in erster Linie erfreulich, festzustellen, daß, von der sogenannten Steuerreform ab— gesehen, neue Gesetze wirtschaftspolitischer oder technischer Art nicht er— gangen sind. Zu den Steuerreformgesetzen haben wir (abgesehen von der Mühlenumsatzsteuer) keine Stellung genommen, obgleich manche unerfreu— liche Erscheinungen, z. B. die Verkehrssteuern, dazu wohl hätten anreizen können. Die ganze Angelegenheit war aber zu sehr politisch zugespitzt. Es bestehen allerdings in verschiedenen Beziehungen Ansätze zu An— derungen der Gesetzgebung, die aber vorläufig noch nicht spruchreif sind, so daß darüber heute nicht weiter zu reden ist. Nur zwei Punkte möchte ich erwähnen, einmal, daß die Abänderung des bestehenden Rechtes, wonach ein Tierhalter für die durch sein Tier verursachten Schäden auch dann haften muüß, wenn er ohne Verschulden dabei ist, — daß diese gesetzliche Bestimmung vor einer mildernden Be— schränkung steht. Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, ist der, daß auf den so überaus unglücklich liegenden Gebieten des Wasserrechtes immer noch keine Besserung in Aussicht steht. Einzelne Bundesstaaten beschäftigen sich zwar mit dieser Sache, aber von einem Erfolge ist leider noch nichts zu spuͤren. Auf dem besonderen Gebiete des Gewerberechtes haben wir viele Klagen hören müssen; über sie wird aber bei Punkt 8 der Tagesordnung zu sprechen sein. Mitzuteilen wäre in diesem Zusammenhange, daß wir wiederholt vom Reichs-Patentamte aufgefordert worden sind, uns über