IX —
MT
168 Re.
8 AU
Vüree.
N und
Mende
‘Aülnde
Velten
Neser
DO Top
Bley
SZ für
Nach.
€ And
er für
N QB-
II
"2 Und
‚X auf.
reicht
uNnEN,
iracht-
Aunle,
af he.
„hcnen
Ulmer
Abe
iittels
T Tom
übofe
106€
Ge
: Mlenf
EIITS-
TI M-
wolle
paN-
ce aU3-
sehen
‚rden.
N
angebracht wird. Die Kosten dieser Einrichtung hat der Besitzer
selbst zu tragen und bleibt für etwaige Unfälle haftbar.
S$ 7. Unterbringung der Hunde. Die Hunde werden in
sorgfältig hergerichteten Ständen in massiv gebauten, hellen, ge-
räumigen, gut ventilirten Hallen vor Nässe und Zugluft geschützt,
untergebracht, an einer Kette befestigt und durch Zwischenwände
am Beissen verhindert. Auf besonderen Wunsch können, jedoch
auf Kosten des Ausstellers, durch Draht- oder KEisengitter ver-
schlossene Käfige hergestellt, ebenso das Ausnolstern der Boxen
besorgt werden.
. Die Schosshunde werden in verschlossenen Käfigen unterge-
bracht und auch bezüglich der Fütterung entsprechend berücksichtigt.
$ 8. Versetzung in eine andere Klasse. Sollten die Preis-
richter erkennen, dass ein Hund irrthümlich für eine Klasse ange-
meldet ist, in welche er nicht gehört, dass er aber in einer anderen
Klasse concurrenzberechtigt ist, so soll der Hund zwar in seinem
Stande verbleiben, jedoch in der Klasse concurriren, in welche er
verwiesen wurde, sofern diese Klasse noch nicht beurtheilt ist.
Ueber seinem Stande wird dann ein Plakat mit der Aufschrift
„von den Preisrichtern zur Concurrenz in Klasse... . versetzt“
angebracht.
$ 9. Dauer der Ausstellung. Die Ausstellung wird am
Samstag den 27. Juni, Vormittags 9 Uhr eröffnet und bleibt für
das Publikum täglich von 8 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Abends
zugänglich. Dienstag, den 30. Juni Nachmittags 4 Uhr wird die
Ausstellung geschlossen.
8 10. Freier Zutritt, Freien Zutritt haben die Aussteller
für ihre Person gegen Vorzeigung ihrer Ausstellerkarten und deren
Wärter gegen besondere Wärterkarten.
Sämmtliche Freikarten sind nur streng persönlich giltig, und
hat jeder Missbrauch deren sofortige Einziehung zur Folge,
Eine kostenlose Vertheilung von Catalogen und Prämlirungs-
listen findet nicht statt.
$11. Personal. Das mit Beaufsichtigung, Wartung und
Pflege der Hunde betraute Dienstpersonal wird Anrch Abzeichen
kenntlich gemacht.
Dasselbe erhält seine Instruktion vom Vorstand oder den
Platzdirigenten. Alle Beschwerden und Wünsche sind bei vorge-
nannten Herren oder bei der Geschäftsstelle vorzubringen.
Jedem Wärter ist ein bestimmter Bezirk überwiesen, für den
ar verantwortlich ist; mehrere derselben unterstehen der Confrolle
aines Aufsehers.
$12. Entfernung der Hunde von ihren Plätzen. Es ist
bei Strafe von 3 Mk. für jeden Fall verboten, während
der Ausstellungsstunden ohne ausdrückliche Genehmig-
ung der Ausstellungsleitung einen Hund von seinem
Platze zu entfernen, oder ihn vor Schluss der Ausstellung
weyzunehmen. Eine Ausnahme macht nur die Zeit. während deren