Volltext: Katalog der internationalen Hunde-Ausstellung Nürnberg am 27., 28., 29. und 30. Juni 1896

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angebracht wird. Die Kosten dieser Einrichtung hat der Besitzer 
selbst zu tragen und bleibt für etwaige Unfälle haftbar. 
S$ 7. Unterbringung der Hunde. Die Hunde werden in 
sorgfältig hergerichteten Ständen in massiv gebauten, hellen, ge- 
räumigen, gut ventilirten Hallen vor Nässe und Zugluft geschützt, 
untergebracht, an einer Kette befestigt und durch Zwischenwände 
am Beissen verhindert. Auf besonderen Wunsch können, jedoch 
auf Kosten des Ausstellers, durch Draht- oder KEisengitter ver- 
schlossene Käfige hergestellt, ebenso das Ausnolstern der Boxen 
besorgt werden. 
. Die Schosshunde werden in verschlossenen Käfigen unterge- 
bracht und auch bezüglich der Fütterung entsprechend berücksichtigt. 
$ 8. Versetzung in eine andere Klasse. Sollten die Preis- 
richter erkennen, dass ein Hund irrthümlich für eine Klasse ange- 
meldet ist, in welche er nicht gehört, dass er aber in einer anderen 
Klasse concurrenzberechtigt ist, so soll der Hund zwar in seinem 
Stande verbleiben, jedoch in der Klasse concurriren, in welche er 
verwiesen wurde, sofern diese Klasse noch nicht beurtheilt ist. 
Ueber seinem Stande wird dann ein Plakat mit der Aufschrift 
„von den Preisrichtern zur Concurrenz in Klasse... . versetzt“ 
angebracht. 
$ 9. Dauer der Ausstellung. Die Ausstellung wird am 
Samstag den 27. Juni, Vormittags 9 Uhr eröffnet und bleibt für 
das Publikum täglich von 8 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Abends 
zugänglich. Dienstag, den 30. Juni Nachmittags 4 Uhr wird die 
Ausstellung geschlossen. 
8 10. Freier Zutritt, Freien Zutritt haben die Aussteller 
für ihre Person gegen Vorzeigung ihrer Ausstellerkarten und deren 
Wärter gegen besondere Wärterkarten. 
Sämmtliche Freikarten sind nur streng persönlich giltig, und 
hat jeder Missbrauch deren sofortige Einziehung zur Folge, 
Eine kostenlose Vertheilung von Catalogen und Prämlirungs- 
listen findet nicht statt. 
$11. Personal. Das mit Beaufsichtigung, Wartung und 
Pflege der Hunde betraute Dienstpersonal wird Anrch Abzeichen 
kenntlich gemacht. 
Dasselbe erhält seine Instruktion vom Vorstand oder den 
Platzdirigenten. Alle Beschwerden und Wünsche sind bei vorge- 
nannten Herren oder bei der Geschäftsstelle vorzubringen. 
Jedem Wärter ist ein bestimmter Bezirk überwiesen, für den 
ar verantwortlich ist; mehrere derselben unterstehen der Confrolle 
aines Aufsehers. 
$12. Entfernung der Hunde von ihren Plätzen. Es ist 
bei Strafe von 3 Mk. für jeden Fall verboten, während 
der Ausstellungsstunden ohne ausdrückliche Genehmig- 
ung der Ausstellungsleitung einen Hund von seinem 
Platze zu entfernen, oder ihn vor Schluss der Ausstellung 
weyzunehmen. Eine Ausnahme macht nur die Zeit. während deren
	        
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