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denkt, wie viele durch ihre Lehensherrn zurückgehalten worden sind.
Dass aber die Furcht vor etwaigen Folgen der Widerspänstigkeit
die Quelle dieses Gehorsams war, zeigt sich deutlich im Amt Gunzen-
hausen. Dort war der Amtmann der eifrigste Gegner der Visitation,
an dem die opponierenden Geistlichen einen Rückhalt hatten, und
lie Folge davon ist, dass aus dem grossen Amt lediglich 4 Pfarrer
sich in Ansbach einfinden.
Die der neuen Ordnung für das Markgrafentum widerstreben-
den Geistlichen zerfallen in drei Klassen: solche, welche in Ansbach
zur Annahme sich bereit erklärten, hernach aber sich doch nicht
danach hielten — diese wurden nach dem Vorschlag der Visitatoren
von dem Markgrafen bestraft!) -— solche welche sich überhaupt
nicht zur Visitation stellten, und solche, welche wohl in Ans-
bach erschienen, sich jedoch nicht examiniren liessen. Waren diese
Geistlichen von dem Markgrafen bepfründet oder belehnt, so wurden
sie durch die Amtleute von neuem vor die Visitatoren geladen”),
war jedoch die Obrigkeit strittig oder die Pfründe nicht von dem
Markgrafen zu verleihen, so solle „gemach gethun werden“, bis
auf weiteren Bescheid. Erschienen die Widerstrebenden auf diese
aeuerliche Aufforderung abermals nicht, so sollen die Amtleute das
Pfarrvolk veranlassen, beim Markgrafen eine Supplikätion einzu-
reichen, dass er ihnen einen christlichen Prediger zuordnen oder
vergönnen möge „dass sie der Pfründ Nutzung, die sie mit ihrem
Schweiss und Blut erarbeiten und geben, aufhalten und selbst christ-
liche Pfarrherrn und Prediger besolden mögen“ -— weil der Mark-
yraf nicht wagte, dazs Odium der Absetzung auf sich zu laden,
kommt plötzlich das Gemeindeprinzip zur Geltung ?).
Es ist selbstverständlich, dass die widerstrebenden Geistlichen
sich hinter‘ den Bischof, eventuell hinter. ihren Lehensherrn ver-
schanzten. Der Bischof von Würzburg hatte seinen Clerikern bei
1) VIII, f.467, Vorschläge der Visitatoren mit Randbemerkungen des
Markgrafen.
2) Formular für die 2. Classe d. d. Mitwoch nach Galli VIII, 454, für
die 3. Classe ohne Dat. VIII, 227.
3) Bescheid des Markgrafen auf die Anträge der Visitatoren vom
Sonntag nach Dionysi 28, VIIL 416,