fullscreen: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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mit Preussen durch Gewinnung Kretschmanns.! Theodor 
Konrad Kretschmann, einer markgräflichen Beamtenfamilie 
entsprossen — sein Vater war in Bayreuth Justizrat und 
Regierungsregistrator gewesen,” -— hatte 1791 von der 
Universität Jena die Facultas legendi erhalten. Er sah da- 
mals bereits auf ein ziemlich bewegtes Leben zurück. 
Wie alle Welt hatte er sich in Montesquieu und Rousseau 
versenkt. Er war von den höchsten Vorstellungen über 
die Pflichten der Regierenden erfüllt und geneigt, den 
Gedanken der Volkswohlfahrt über alles zu stellen.® Sein 
lebhafter Sinn war dann nicht dabei stehen geblieben, dass 
lie französischen Zustände unhaltbar. seien, sondern hatte 
auch über die Verfassung des deutschen Reiches den 
Stab gebrochen. So sagt er sich in seinem „Versuch 
aines Lehrbuchs des deutschen Staatsrechts“ von der bis- 
herigen konservativen Auffassung der deutschen Juristen 
‘os. Die wissenschaftlichen Anschauungen waren an ihm 
nicht das einzig Auffallende. Mit selbstbewussterm Auf- 
treten vereinigte er eine nur schwer bezähmbare Hart- 
näckigkeit in Verteidigung seiner Ansichten, Lieber setzte 
ar in blindem Eifer alles aufs Spiel, als dass er beim 
Widerspruch anderer von Verfechtung seiner Meinung ab- 
zyestanden hätte. Seine glänzende Rednergabe trug das 
ı. Von seiner Persönlichkeit u. seinem Wirken entwirft Eisen- 
hartin der Allg. d. Biogr. (1883), 132 ff. ein vortreffliches Bild. Kretsch- 
mann schildert sein Leben in dem dreibändigen Werk: Hof u. Staat 
‘1808, 1809, 1810). Vgl. auch Frh. v. Lüttwitz: Biographie des königl. 
preussischen Staatsministers Frh. v. Schuckmann (1835), 13f. u. 
K. H. Ritter v. Lang: Memoiren! I (1842), 283 ff. 
2. Johann Adam Kretschmann: Bericht Wipprechts d. d. 
Bayreuth 18, Juli 1792; R. 44 C. 360. 
3. S. das Vorwort u. den einleitenden Abschnitt „Grundbegriffe“ 
in Kretschmanns: Versuch eines Lehrbuchs des deutschen Staats- 
rechts (1793). — Kretschmann: Kleine Abhandlungen aus dem 
Staats- und Privatrechte (1793), Vorrede u. 5. I.
	        
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