der Verwundung und des Todes C. H. aufgeschrieben, die,
wie es scheint, Kolb in seinem Buch benützt hat, aber
unwahr und ganz verkehrt, so auch Etwas, was ich vor
etwa 40 Jahren über Hennenhofers Tod gesagt haben soll,
von dem höchstens des Gegenteil möglich ist, denn man
sagte in Freiburg H. habe mit‘ Hülfe eines Freundes seine
Papiere selbst verbrannt aus Furcht.
Das Kolb’sche Buch soll außer den „Auszügen der
Fr. Ztg.‘ nicht gut geschrieben und großentheils auf
Hören Sagen gegründet sein. Der Mann wird alt. Das
„v. K.‘“ Buch habe ich voriges Jahr in Heidelberg gelesen.
Darin wimmelt es von Unrichtigkeiten, die aber nicht
schaden würden, wenn die Staatsrathssitzung authentisch
ist. Dies ist auch das einzige Neue darin.
Weißt Du wie der betreffende Archivdirektor hieß? Dies
wäre der juristische Beweis der bis jetzt immer noch fehlt.
Das betreffende Buch scheint mir von zwei verschiedenen
Personen geschrieben. Der erste Teil ist matt und fahrig,
der zweite vortrefflich und spannend. Es hat in Baden
großes Aufsehen gemacht, soll aber, wie es nachher hieß,
theilweise aus einem französischen Roman stammen?
Vor mehreren Wochen kam der mir ganz unbekannte
Herr Landgerichtsdirektor Meyer zu mir und sagte,
er hätte im Laufe seiner Forschungen gefunden, daß der
Präsident Feuerbach durchaus nicht so gehandelt habe,
wie es die Mittelstädtschen Artikel darstellten; sondern
ganz correct, und er würde dessen Rechtfertigung öffent-
lich übernehmen.
Ich antwortete, daß mich dies f ür ih n (Meyer) freue,
was das Andenken Feuerbachs beträfe, so bedürfe es für
die Nachwelt ganz gewiß seiner Rechtfertigung nicht.
Er meinte dann ich möge sein Vorhaben der Familie mit-
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