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Um dem Hospital einen ergiebigen Zuschuß an Brennholz
zu sichern, wurde am 6. Juli 1820 die Verfügung erlassen, daß statt des
Jdom Brennholz zu entrichtenden Marktgeldes von einem jeden Wagen mit
Holz ein Scheit mittlerer Größe abgeworfen werden mußte. Dadurch
urden dem Spital jährlich durchschnittlich ca. 22 Klafter Holz zugeführt.
Die Tarbestimmungen für Brot und Fleisch wurden 1830 aufge—
hoben. Metzger und Bäcker müssen den Preis des Fleisches, resp. Brotes
bekannt geben. —
Die Abgeordnetenkammer gewährte der Stadt 1830 einen jährlichen
Zuschuß von 1015 fl. aus Kreismitteln. —
Der größte Teil des Füͤrther Zehnten wurde vor 1833 siriert; die
Handlohnablösung erfolgte von 1830240.
Am 30. Oktober 1848 fand die erste öffentliche Sitzung des
Magistrats und am 7. November die erste öffenthiche Sitzung des
Gemeindekollegiums statt. — Nach Gemeindebeschluß vom September 1859
durften die Bierbrauer mit dem Ausfahren des neugebrauten Winterbieres
erst beginnen, wenn dasselbe visitiert worden war. — Um 1855 zog man
auch in Erwägung, ob es nicht geraten erscheine, um eine günstige Finanz-
lage zu schaffen, einen Glückshafen an Kirchweih aufzustellen, da man sich
aber hievon nur einen sehr geringen Zuschuß zur Gemeindekasse versprach,
ließ man dieses Projekt fallen.
Es wird wenige Städte geben, denen es so schwer geworden ist, die zur
Bestreitung des gesamten Gemeindehaushalts nötigen Geldmittel aufzu—
bringen, als Fürth.
Bei wenig Kapitalvermögen, dessen Zinsen wie ein Tropfen im Meer
verschwinden, bei einem verhaͤltnismäßig nicht bedeutenden Grundbesitz,
mußie alles Fehlende durch indirekte Auflagen, durch Abgaben und Ge—
bühren und durch sogenannte freiwillige Beiträge aufgebracht
werden.
Bei jeder nicht mehr hinauszuschiebenden neuen Einrichtung, bei der
ursprünglichen Beleuchtung der Stadt, bei Einführung der Gasbeleuchtung,
bei Durchführung eines geordneten Wachtdienstes, bei Verbesserung der
Löschanstälten, kürz bei allem, was Kosten verursachte, die über die eng—
gezogenen Grenzen des jeweiligen Einnahmeetats hinausgingen, mußten
solche freiwillige Beiträge erhoben werden. Es wurde näm—
üch jeder dahier Wohnende, seinen Vermögensverhältnissen und dem je⸗
weiligen Bedürfnis entsprechend, mit wöchentlich zu zahlenden Beiträgen
angelegt, die außer dem Namen „freiwillige Beiträge“, nichts weiter
Freiwuͤliges an sich hatten, und eben so lange gezahlt werden mußten,
bis der Zahlungspflichtige sich durch ein Zeugnis des Armenpflegschafts—
rats als zahlungsunfähig dargethan hatte.
Diefe sogenannten freiwilligen Beiträge, mit, welchen gerade die
Minderbemittelten im Verhältnis mehr zahlten, als die Reicheren, bestunden
bis zum Jahre 1866, in welchem sie endlich durch Einfüßrung von direkten
Gemeiuüdeumlagen, vor denen man sich lange scheute, beseitigt wurden.
Von den früheren freiwilligen Beiträgen waren die geringsten von jedem
Bürger oder Insafsen 3 kr. wöchentliches Laternengeld, 54 kr. jährliches
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