226
Wachtgeld. Alle jene 3060 Umlagepflichtigen, welche 1868 unter 4 fl.
Umlage bezahlten, mußten früher jaͤhrlich mindestens 6 fl. 6 kr. freiwillige
Beiträge entrichten, mithin vor 1866 viel mehr als nach diesem Jahre,
waͤhrend die ihren Vermoögensverhältnissen entsprechend mit höheren Umlagen
angelegten Personen vorher den gering Bemittelten gegenüber im Vorleil
sich befanden.
Mit der Aufhebung der freiwilligen Beiträge und Einführung der
Umlagen durch Magistratsbeschluß vom 5. Februar 1866 ging die Auf⸗
steluung eines einjährigen Etats, die Erhebung der Umlagen nach der
Steuergröße, die Herbeiziehung aller Einwohner, auch der bisher ausge⸗
schlossenen Israeliten, zu Armenbeiträgen ꝛc. Hand in Hand. — Die Be—
sitzer der älteren Häuser erhoben 1866 Ansprüche auf die Erträgnisse des
Stadtwaldes. Weil jedoch die Gesamtgemeinde Eigentümerin
und Nutznießerin des Gesamtgemeindevermögens ist und kein
ein zeh ner Buͤrger Anspruch auf einzelne Gemeindeteile machen kann, so
wurde der Beschwerde nicht stattgegeben. — Durch Entscheid des Minisieri—
ums vom 18. Juli 1867 wurden die israelitischen Bewohner für verbind—
lich erklärt, zur allgemeinen Armenpflege beizutragen. — Neben den seit
Jahren bestehenden oͤffentlichen Badeplätzen, dem Rietheimer'schen und dem
am damaligen Birkenwäldchen (jetzt Engelhart's Anlage), wurde durch Be—
schluß vom 13. August 1868 ein dritter Badeplatz unterhalb des Schieß—
platzes zur unentgeltlichen Benützung errichtet.
Zur Erhebung der städtischen Gefälle wurden 1868 2 Kontrolleure
aufgestellt; ferner wird ein zweiter Rottmeister angestellt — Der Ge—
halt der bürgerlichen Magistratsräte (100 fl.) kommt 1869 in Weg⸗
fall. —
Der Bürgerbund ist 1869 gegen Besetzung der dritten Rechtsrat—
stelle. — In einer Adresse an die Abgeordnetenkammer ersucht der Arbei—
terverein „Zukunft“ um Ausdehnung des Bürgerrechts auf älle selbststän—
digen in der Gemeinde wohnenden und heimatsberechtigten Männer, welche
eine Steuer zahlen, um Aufhebung der Bürgerrechtsaufnahmegebühren, um
Einführung der direkten Wahl bei Magistrat uͤnd Kollegium, um Ver—
schmelzung beider in eine Körperschaft, um Abstimmung der Gemeinde—
bürger bei Einführung neuer oder zu erhöhender Umlagen.
Während bis 1869 je 10 Magistraisräte und 80 Gemeindebevoll—
mächtigten die Stadtverwaltung besorgten, wurde die Zahl der Magistrats⸗
räte von 10 auf 12 und die der Gemeindebevollmächtigten auf 36 fest—
gestellt.
Im Dezember 1860 wurde zum erstenmal nach den Bestimmungen
der Gemeindeordnung vom 22. April 1869 die Wahl vorgenommen.
Der Magistrat ließ 1870 eine Adresse an die Abgeordnetenkammer
abgehen, behufs Freigabe der Advokatur. Am 80. April bat der Magi⸗
strat um Bildung eines eigenes Landtagswahlkreis für die Stadt. —
Vorschriften über die Beschau von Fleisch und anderen Nahrungs⸗
und Genußmitteln vom 19. Juli 1870. — Vorschriften über die Anlaäge
von Abtritten, Dung- und Versitzgruben vom gleichen Tage. — Vorschrif⸗