fullscreen: Das alte Nürnberger Kriminalrecht

Einleitung. 
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Pflichtbewulßstsein das schwanke Staatsschiff sicher durch Sturm 
nnd Klippen steuern — näher zu beleuchten, sei hier nur ihre 
kraftvolle, achtunggebietende Ausgestaltung des anfangs so unZu- 
reichenden Sicherheitswesens hervorgehoben, ihre energische Hand- 
habung des Landfriedens, ihr rücksichtsloses Vorgehen gegen das 
Plackertum und die den Stadtbereich bedräuenden zahllosen fah- 
renden „schädlichen Leute“, ihre umfassende Regelung des Verkehrs- 
wesens mit einer Fülle von Mafsnahmen, den Bürger vor Trug und 
Fälschung zu schirmen, ihr Bestreben, den Wohlstand der Bevöl- 
kerung durch Niederdrückung des Luxus, des Wuchers und andrer 
verderblicher Feinde zu sichern. 
Ein nennenswerther Vorzug ist es ferner, dafs in des Rats 
Kollegium, das alle Phasen der Untersuchung leitet und die end- 
„iltigen Entscheide fällt, das Laienelement dominiert, kein Doktor 
„er sei vom geschlecht, wie edel er immer woll“ Zufritt zu jenem 
erzwingt, und trotzdem den humanen Anschauungen der Konsulenten. 
ihren so freisinnigen und freimütigen Kundgebungen gelegentlich 
der Beurteilung der Baunernaufrührer und Wiedertäufer, wie in den 
Tagen des Hexenwahns ein so wohltuendes Echo in den Beschlüssen 
les Rates beschieden wird. 
Und die Konsulenten sind es auch, welehe ihn bei politischem 
schwanken zu entschiednem Einschreiten ermutigen. die ihn rück- 
sichtslosem Tadel unterwerfen, sofern er leichtgläubig verleumderisch 
Bezichtigte der peinlichen Frage überantwortet oder --- unver- 
mögend der Genulssucht der Zeit die Stirne zu bieten —- in der 
Durchführung strikter Ehegesetze und Ahndung der Sittlichkeits- 
delikte zu grofser Lässigkeit fröhnt. 
Zumeist aus Italiens Hochschulen hervorgegangen, bekunden 
sie neben dem freien Blick für das Leben oft rühmenswerte Kenntnis 
des Rechts. Eine reiche kriminalistische Fundgrube bieten uns 
ihre nach kollegialer Beratung verabfalfsten Ratschläge. Trotz 
wewissenhafter Anlehnung an die bestehenden Normen ermangeln 
sie in ihren Aussprüchen keineswegs der Originalität; vielfach 
freilich erweisen sie sich als Eklektiker, selbst Homer und Caesar 
inden Würdigung. Nicht allzu große Ehrfurcht vermögen ihnen — mit 
Ausnahme der Landfrieden — die Gesetze des Reiches einzuflößen, 
wie die Urtheile fremder Gerichtsherrn. Häufig werden indefs von 
solchen ihre erschöpfenden Gutachten erholt; zumal Weifsenburg 
und Ulm gehen in dieser Hinsicht bei Nürnberg zu Haupte.
	        
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