Metadaten: Trauer-Klag/ Welche der König David/ über den entleibten Kriegs-Obristen/ Abner geführet

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Erwähnt von Hegel, Die Chroniken der deutschen Städte I (1862), 113, 
der S. 129 auch fol. 38b und 398 (bei Hegel als fol. 37b und 388 
bezeichnet, da er fol. ı. das nur das Datum enthält, nicht mitzählte) 
abdruckt. 
[Vorderseite des Umschlags] Daz ist der Juden zinse puch. 
Actum feria quarta post Ambrosii anno LXXX primo. If. I 
351 April 10 
Daz sind die Juden. Waz die jeriglichen geben sullen, [f. za 
‚381 Mair als lang die burger wellen, Walpurgis! anno LXXXI. 
Primo Samuel de Pasela dabit 156 guldein. 
Elle? 100 guldein. 
Joseph? von Fuld 50 guldein. 
Ysak von Freysingen 25 guldein. 
Mosse vonb Guntzenhausen 36 guldein. 
Mayr von Erfürt 9o guldein. 
Bonifantin* 50 guldein, 
Ysak von Aycha® 24 guldein. 
Serlin 50 guldein. 
Veyfelein 50 guldein. 
Symon von Rotenburg 
Gotschalk® 25 guldein. 
Micheltraut 8 guldein. 
Kauffman’ 50 guldein. 
Schön 40 ‚guldein, illa debet 6 mark losungam®, 
Eberlin 28 guldein. 
Salman von Neuenmarcht* 75 guldein, 
Gotschalk von Kitzingen 50 guldein. 
f. 2b] 
{f. 3a 
f. 3b] 
f. 43 
a) Hegel falsch: 'Postel’- b) Vorl. ‘vom’. 
1 Die Zahlung findet zur einen Hälfte am Walpurgistage (1. Mai) und 
zur andern Michaelis (29. Sept.) statt. Die oben Aufgeführten haben zuerst 
Walpurgis zu zahlen. %* Von Eichstädt: weiter S. 28. * Aufgenommen be- 
reits 1359: oben I nr. 69. *Frau des Bonifant: Guttlein, die Tochter des 
isak von Aichach. Siehe weiter S. 29. ® Aichach, bair. % Am Brunnen: 
weiter S, 27. 7 Von Bamberg: weiter S. 30. ®%Gleich darauf schwört 
Schön ihre Losung aufs neue. Über die Losungssteuer siehe Hegel, S. 282 f. 
) Neumarkt.
	        
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