Volltext: Verhandlungen der ... Wanderversammlung Bayerischer Landwirte zu Nürnberg vom 12. bis 15. Mai 1895 (32. (1895))

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beide in den Produktionsgebieten zumeist fehlen, die Benützung 
der großen Lagerhäuser des Handels in den Haupthandelsstädten 
empfohlen. Ich selbst habe früher des öfteren betont: die Häuser 
sind nun einmal vorhanden, die Landwirte brauchten keine neuen 
zu bauen, sondern jene nur zu benutzen; die Landwirte sollten 
doch nicht den Händlern allein den Vorteil überlassen, das 
Getreide lagern, reinigen und belehnen lassen zu können und 
günstigere Konjunkturen abzuwarten. Aber nur ganz vereinzelt haben 
sich die Produzenten bereit gefunden, hievon Gebrauch zu machen. 
So wurde das Wormser Lagerhaus laut mir von dessen 
Verwaltung gewordener Mitteilung im Jahre 1893 nur von zwei, 
im Jahre 1894 gar nur von einem Landwirte, das Mainzer 
Lagerhaus überhaupt noch von keinen solchen benutzt. Z3. Zt. ist 
allerdings eine Getreideverkaufsgenossenschaft in der Gegend von 
Worms in Bildung begriffen; man huldigt dort der Anschauung, 
daß die mietweise Benutzung der vorhandenen großen Häuser 
billiger ist als die mit Risiko verbundene Errichtung kleiner und 
sucht energisch den Ausbau der Nebenbahn zu erreichen. Eine 
Anregung unseres Generalkomitees zur Benützung der großen 
Lagerhäuser in München zur Getreidelagerung fand erst gar nicht, 
dann zwar seitens des Handels, nicht aber seitens der Landwirte 
Entgegenkommen. In neuester Zeit sollen allerdings die landw. 
Bezirkskomitees München J und II und München-Stadt diesen 
Plan wieder aufgenommen haben. Praktisch durchgeführt ist die 
Benützung solcher Miet-Lager meines Wissens nur in einem 
Falle, hier aber bereits auf genossenschaftlicher Basis, 
nämlich seitens der landw. Hauptgenossenschaft zu Berlin, 
Behrenstraße 14, die zur Verwertung verschiedener landw. 
Erzeugnisse ihrer — auch klein bäuerlichen — Genossen an 
4 Orten der Mark Brandenburg, sowie in der Reichshauptstadt 
selbst Lagerspeicher gemietet hat und das Getreide durch die 
Reichsbank belehnen ließ. (Die Bereitwilligkeit der letzteren, Ge— 
treide bis zu s seines Wertes zu belehnen, falls es in leicht 
kontrollierbaren und wohl versicherten Speichern gelagert ist, sei 
hier nur nebenbei erwähnt. — — — 
Der Wunsch der ländlichen Bevölkerung aber scheint bei uns in 
neuerer Zeit mehr auf die Errichtung kleinerer Lagerhäuser an 
den Bahnhöfen der kleineren Orte im Besitze der Landwirte
	        
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