Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1912 (1912 (1913))

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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 
281 
1912 1911 
11270 11270 M 
2584 2127, 
9952 9624, 
14211 13685, 
.. 1079 1382 
zusammen 39096 38088 
Außer dem Funktionsgehalt erhalten die Armenärzte zufolge Beschlusses vom 12. August 
1908 nunmehr für ärztliche Geburtshilfe besondere Vergütung nach den jeweils bestehenden 
geringsten Sätzen. Im Berichtsjahre gab es 4 derartige Fälle mit einem oben unter „weitere 
irztliche Hilfe* inbegriffenen Kostenaufwand von 6186. 
Die Einweisung in das hiesige städtische Krankenhaus auf Rechnung der Armenpflege 
erfolgt in der Regel nur dann, wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt oder 
wenn dem Kranken von seinen Angehörigen die nötige Aufsicht und Pflege nicht zuteil 
verden kann. Die Verpflegungskosten betragen dort für den Tag 3,50 48. 
Neu ist die Zuweisung von sogenannten Hauspflegerinnen vom Verein Frauenwohl 
an einzelne arme weibliche Kranke, die nicht in der Lage sind, ihr Hauswesen zu besorgen. 
Diese Einrichtung ist getroffen worden, damit der Familienverband nicht gelöst zu werden 
hraucht und vorhandene Kinder vor Verwahrlosung geschützt werden. Im Berichtsjahre 
ind der Armenkasse in 7 Fällen 349 6 Kosten erwachsen. 
An auswärtige Krankenhäuser waren ebenfalls Entschädigungen für die in ihnen 
verpflegten, hier beheimateten Armen zu entrichten. 
Es wurden bezahlt: 1912 1911 
an das hiesige Krankenhaus . . für 1170 Personen 103767 6 951 Personen 79 198 6 
„ auswärtige Krankenhäuser. 251 J 15815, 237 J 14223, 
Privatkliniken und das Wald— 
erholungsheim Rückersdorf 2 1264 16 66 
zusammen für 1448 Personen 1108460 1204 Personen 94 11746 
Kranke Kinder, denen zu Hause die nötige Pflege mangelt, finden Aufnahme im 
jiesigen Cnopfschen Kinderspital. Die täglichen Verpflegungskosten betragen dort 2,50 4. 
Der Aufwand für Pflege in dieser Anstalt betrug im Berichtsjahre in 352 (253) Fällen 
28334 (21941) . 
Die Kosten für auswärts beheimatete Kinder laufen nicht mehr durch die Rechnung; 
es wird lediglich die Zahlung vermittelt. 
An Beiträgen zur Gemeindekrankenkasse für 5 hiesige arme Lehrlinge wurden 29 — 7 
»ezahlt. 
Für die Verbringung von Kranken nach Heilanstalten usw. sind im Berichtsjahre 
173 (110) M Kosten entstanden. 
Die Gesamtausgaben für Pflege armer Kranken betrugen im Berichtsjahre 192 643 
(157 732) M. 
Die armen Gebärenden können in der Regel als solche eine besondere Hilfe nicht 
beanspruchen, jedoch werden die Hebammengebühren, welche hier auf 14 Mrefür einfache und 
auf 18 6 für Zwillingsgeburten festgesetzt sind, sowie bei Notfällen auch die ärztlichen 
Gebühren auf die Armenkasse übernommen, wenn Anzeige gemäß Art. 18 des Armengesegtes 
rechtzeitig erstattet wird. 
Auch muß die Armenkasse in einzelnen Notfällen für Verpflegung von Mutter 
und Kind für die ersten 10 Tage nach der Entbindung die Kosten (durchschnittlich 1,50 
für den Tag) an Privatpersonen bezahlen, wenn die Entbindung in einer fremden 
Es wurden ausgegeben: 
für Funktionsgehälter der Armenär 
isgeb zte (127 
Heitere ärztliche Hilfe (247 — Personen bezw. Familien) 
Arzneien 
Milch (4566 Personen). . 
Bruchbänder, künstliche Glieder, Bäder 38 Perso —) 
nen). 
9
	        
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