Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1912 (1912 (1913))

Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 279 
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Leistet die Armenpflege in dieser Weise Hilfe, so steht ihr ein Ersatzanspruch zu 
Jegen die inländischen Gemeinden und öffentlichen Kassen, welche zur Unterstützung der be— 
zreffenden Personen verpflichtet sind, weiter gegen den Staat bei Unterstützung heimat— 
loser und hilfsbedürftiger Ausländer, soweit nicht durch Staatsverträge ein Ersatzanspruch 
gegen Gemeinden und öffentliche Kassen des Auslandes zulässig ist, endlich gegen den Staat, 
zffentliche Korporationen, Stiftungen oder Schulgemeinden bei Hilfeleistung an ehemals 
definitiv angestellte Beamte, Offiziere, Militärbeamte, Schullehrer und ihre Angehörigen. 
Bei Gewährung von Unterstützung zur Bestreitung des Lebensunterhalts oder von 
Krankenhilfe an solche in einer andern bayerischen Gemeinde heimatberechtigte Personen, 
welche sich unmittelbar vor Eintritt der Unterstützung mindestens sechs Monate lang frei— 
willig und ununterbrochen in der Gemeinde aufgehalten haben, besteht der Ersatzanspruch nur 
insoweit, als die Hilfeleistung über vier Wochen fortgesetzt worden ist. Uber den Aufwand 
zierfür siehe weiter unten. 
Die hiesige Armenpflege hatte für fremde, in Nürnberg hilfsbedürftig gewordene 
Personen folgende Beträge aufzuwenden, die teils von den Heimatgemeinden teils aus der 
Staatskasse zurückersetzt wurden: 
in 522 Fällen für Wochenalmosen. . 37388 Mä 
146, einmalige Geldunterstützungen .. 16138, 
36, vierteljährliche Geldunterstützungen. 1508 , 
2— Konfirmandenunterstützungen .— 55, 
132 — Mittagskost und Brot .. 2923, 
360 „ Fleider und Schuhe. 1980, 
in 1 Fall für Stroh.. . 1, 
„ 33 Fällen , Brennmaterial .. 351, 
85 Pflege armer Kinder 5864, 
6 Krankenhilfe. .. 249, 
1471 Reiseunterstützungen 4067 , 
.330 , Beerdigungskosten 6243, 
28 „Reinigungskosten ... . 34, 
10 , „Verpflegung Geisteskranker in Anstalten . 5860, 
in 3162 Fällen zusammen.. — . 771136 4 
1911: in 2466 Fällen 65 523 4. 
Ohne Ersatzanspruch mußten an Fremde gemäß Art. 141V des Armengesetzes 
folgende Unterstützungen gegeben werden: 
an 100 Personen Wochenalmosiennnn... — 
30 Mittagskost und Brot 
20 „ augenblickliche Geldunterstützung. — 
»3 Kleidungsstüuckkkẽk.. 
in 35 Fällen Kinderpflege im hiesigen Kinderspitaäa. . . 
„101 „ Kurkosten im hiesigen Knankenhaus..— 
. 4 in auswärtigen Krankenhäusern . . 
„»58 , äͤrztliche Hilfe durch Privatärzte— 
55 ärztliche Hilfe durch Armenärzte, welche hierfür 
eine besondere Vergütung nicht beanspruchen kömnen — » 
Milch. 12, 
» 68 Heilmittlee.. ... 234 
in 477 Fällen zusammen ... —WM . 8757 Mä 
1911: in 360 Fällen 6222 .
	        
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