Full text: Die Entwicklung des Feuerlöschwesens der Stadt Nürnberg von frühester Zeit an bis heute

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SceucrLöfch perfonal entlaffen, jedoch von den HBauhandwerkern die nöthiae 
NTanufchaft zur Abraumung des Yrandplakzes, Towelit folches zur Dor: 
beugung neuer Seuersagefahr zu gefchehen hat, dann die nöthigen Lörch: 
ntafchinen mit der erforderlichen Bedienung und eine Yrandwache zurück: 
behalten. 
$ 60. 
Don Seite des ftädtifchen Bauamts werden die entbehrlichen Löfch- 
geräthe gefamımelt umd an ihre Aufbemwahrungsorte zurückgebracht, worauf 
jogleich die Unterfuchung und allenfallfiae Reparatur derfelben vorgenom: 
men mird. 
$ 61. 
Ausgezeichnete, mit NTuth, Entfchloffenheit oder Ausdauer ausge: 
mührte oder mit Lebensgefahr verkulipfte Leiftungen bei Löfchung des 
Brandes werden nach Befchaffenheit der Uhnftände anqgemeffen belohnt 
der Öffentlich belobt. 
Insbejondere find für den erften Alarm, für die erfte Anzeige im 
Bauhofe, für die Beibringung der beiden erften Körchmaichinen, fowie der 
zriten MWafferkufe ÖOratificationen beftimmt. 
Außerachtlaffungen der Beftimmunagen zu $ 6 dis 10, 12 bis 14, 
20, 21, 22, 25, 32 bis 44, 46 bis 49, 51 bis 53, 55 und 56 find, fomweit 
fie nicht einc Uebertretung anderer Gefekartikel alz des S 368 Ziff. S 
des Reichsftrafaeretzes involviren, foweit fe ferner nicht in das Gebiet 
der Disziplin fallen, im Gefege mit einer Geldftrafe bis zu 20 CThlr. oder 
nit Baft bis zu 14 Tagen bedroht. 
I. Imere Derwaltung 1umd Leitung der Lörchanftalten. 
Ss 62. 
Die innere Dermaltung und Leitung der Löfchanftalten agefchieht 
yurch einen Derwaltunasrath. 
Ss 63 
Der Dermaltungsrath wird zufjanmmengefebt aus: 
1) dem magiftratifchen Seuerpolizei: Referenten, 
2) dem {ftädstijchen HBrandmeifter, 
3) den zwei nach $ 51 zur Löfchdirehtion deputirten Nagijtratsräthen 
und Gemeindebevollmächtigten, gleichzeitig als Dertretern der Stadt: 
piertels-Compagnien, 
4) dem ftädtifchen Haurath, 
5) den: ftädtifchen Ingenieur für Brunnenwejen, 
8) einem NMitgliede der Loge „Jofeph zur Einigkeit”, 
7) einem Nitglied der Seuermwehrabtheilung B (paffiver Derein) und 
3) je einem NTitalied der beitchenden 4 Seuerwchrabtheilungen.
	        
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