Metadaten: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Vorwort. 
Demgegenüber liegen gerade für die Erforschung der älteren nürn- 
bergischen Verwaltungsgeschichte die Verhältnisse aufserordentlich günstig. 
In Nürnberg war mindestens seit dem Ausgang des vierzehnten Jahr- 
hunderts die gesamte öffentliche Gewalt in den Händen des Rates ver- 
einigt, und dieser beanspruchte nicht nur, dafs sein Wille für die weit- 
verzweigte städtische Ämterorganisation der allein mafsgebende sei, sondern 
er hat es auch verstanden, mit Klugheit und Energie die Geschäftsführung 
soweit zu centralisieren, als es zu ihrer Beherrschung nötig war. Ins- 
besondere schenkte er, um sich selbst jederzeit auf dem laufenden erhalten 
zu können, dem Schreibwesen schon früh grofse Aufmerksamkeit. Seine 
Akten und Geschäftsbücher wurden mit Umsicht angelegt, gewissenhaft 
geführt und sorgfältig aufbewahrt, und da das nürnbergische Archiv seit 
dem vierzehnten Jahrhundert von Feuer und feindlicher Gewalt verschont 
blieb, die Vernachlässigung aber, der es in der ersten Zeit der bayrischen 
Herrschaft anheimfiel, bald wieder einer verständnisvollen Pflege Platz 
machte, so hat sich in ihm ein verwaltungsgeschichtliches Material er- 
halten, wie es an Umfang und innerem Wert nur in wenigen deutschen 
Städten seinesgleichen finden dürfte. 
Um mit seiner Hilfe uns zunächst einmal für einen bestimmten Zeit- 
punkt den Gesamtzustand der reichsstädtischen Haushaltung, ihre Auf- 
gaben und ihre Hilfsmittel, ihre Absichten und ihre Erfolge möglichst 
bis in alle Einzelheiten hinein zu vergegenwärtigen, greifen wir aus den 
vier Jahrhunderten, über welche sich das vorhandene Material erstreckt, 
die zehn Jahre von 1431 bis 1440 heraus. Die äufseren Umstände, unter 
denen uns in dieser Epoche die nürnbergische Stadtverwaltung entgegen- 
tritt, sind durchaus geeignet, um nach allen Seiten hin ein zutreffendes 
Urteil über ihr Wollen und Wirken zu ermöglichen. Kein grofser Krieg 
und keine ungewöhnliche Finanzoperation, wie etwa der Kaufvertrag vom 
Jahre 1427, fällt in sie, um den städtischen Haushalt in einem Ausnahme- 
zustand erscheinen zu lassen. Wohl aber umschliefst sie zwei Reichsheer- 
fahrten, einige gröfsere und viele kleine Fehden, Händel mancherlei Art, 
umfangreiche Befestigungsbauten, einen königlichen Besuch, mehrere Teu- 
rungsjahre und endlich auch eins der für das Mittelalter charakteristischen 
„Sterben“; kurz es treten alle Anforderungen an die Stadtverwaltung heran, 
mit denen sie normalerweise zu rechnen hatte. Und dieser Fülle der 
Ereignisse steht die Reichhaltigkeit der Quellen ebenbürtig zur Seite. 
Zwar fehlen gleichzeitige Ratsprotokolle. Aber die Briefbücher sind vor- 
handen, und zu den vollständig erhaltenen Jahresregistern treten noch die 
sie aufs glücklichste ergänzenden Stadtrechnungen von 1430, 1431 und 
1440. Einzig in seiner Art ist das 1430 begonnene Grabenbuch, eine
	        
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