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führer in den Rathsversammlungen, und konnte nach
seinem Ermessen den Rath zusammenberufen bei Tag
und Nacht. Dreizehn der Bürgermeister waren zu
gleicher Zeit geschworne Schöffen, und hatten zu rich—
ten über Leben und Tod..
Aus den alten Bürgermeistern wurden wieder sieben aus—
erwählt, welche man die sieben älteren Herren nannte,
aus diesen ernannte man drei oberste Hauptmänner,
und zwei von diesen wurden zu Losungern erwählt,
weil sie über die Steuern, Losung genannt, gesetzt wa—
ren; der älteste Losunger im Amt war der Vornehmste im
Rathe, und somit der erste Mann in der Stadt. Den bei—
den Losungern war einer aus den Handwerkern beigegeben,
der zugegen sein mußte, wenn sie in die Losungsstube ein—
zingen, und aus derselben heraustraten.
Die sieben ältern Herren waren die obersten im Regi—
mente, in ihren Händen lag die höchste Macht; sie beriethen
mmer vorher, ehe man eine Sache an die Uebrigen kom—
men ließ.
Das Begleiten einer solchen Würde war, wie es scheint,
an keine bestimmte Zeit gebunden. Sonst wurden jedes Jahr
am Pfingstdinstage, nach vorgängigem feierlichen Gottes—
dienst, von den Genannten zwei Wahl- oder Chürherrn er⸗
wählt, der eine aus den bisherigen Schöffen, der andere aus
den sieben älteren Herren oder den alten Bürgermeistern.
Drei andre Wahlherrn wählte der ganze kleine Rath, und
diese fünf Wahlherrn wählten dann in einem besondern ab—
geschlossenen Gemache die 26 Bürgermeister, und aus diesen
wieder die dteizehn Schöffen. War der kleine Rath voll—
ständig gewählt, so besetzte dieser die durch Todesfall oder
sonst wie erledigten Stellen der alten Genannten.
Spätere Einrichtungen waren: Das Amt der Fünfer—
herren, und das der Pfand- und Rugsherrn, erstere
waren die beiden Bürgermeister im Amt, und die, deren
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