Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Herrn entsage, diesem seine Lehen aufkündige,! hätte der 
Markgraf zugleich mit seiner Abdankung schriftlich die 
Rückgabe Ansbachs und Bayreuths an den Kaiser voll- 
ziehen müssen. Pflicht des Königs war es dann, sofort die 
Fürstentümer zu muten. Dazu wollte sich Preussen 
anfangs nicht verstehen, da der Kaiser für eine Belehnung 
vor dem zu Teschen bestimmten Zeitpunkt Entschädigung 
fordern konnte, Das Kabinettsministerium erklärte daher, 
indem es die Thronerledigung durch Abdankung einer 
Jurch Tod herbeigeführten gleichstellte, den Fall habe 
bereits der Teschener Friede entschieden. Von hier aus- 
yehend hatte man in Wien nicht einmal den Reichsvice- 
kanzler Colloredo von der Veränderung benachrichtigt, 
sondern nur die Staatskanzlei? Der König von Ungarn 
and Böhmen wurde hier wie jeder andere europäische 
Suverän behandelt; seine Würde als Reichsoberhaupt sollte 
nicht hereinspielen. Dies hatten Spielmann und der Reichs- 
vicekanzler im Auge, wenn sie gegen die Form des 
Reyierungsantritts Einwände erhoben.® Sie gewährten nicht 
schon jetzt die Vorteile, welche der Teschener Friede zu- 
‚esichert hatte. Von dieser Haltung liess sich Colloredo 
nicht abbringen; kühl erklärte er, er wolle zur Ausführung 
jener Artikel mitwirken. Mehr Eifer zeigte Spielmann; er 
rt. Schröder: Rechtsgeschichte‘ 4716. 
2. Instruktion für Bischoffswerder d. d. Berlin 18. Febr. 1792; 
Ranke: Ursprung 284 f. Reskript an Bischoffswerder d, d. vom 28, Febr, 
1792 (ggz. Finck., Schul., Alv., R. 1. 172); Reskript an Jacobi d. d, 
Berlin ı2. März 1792 (ggz. Finck., Schul., Alv.; R. 1. 169); 
Reskript an den preussischen Residenten Caesar in Wien d. d. 
Berlin 2. Jan. 1793 (gz. Finck., Alv., R. 44. B. n. I. 5); Bericht 
Caesars d. d. Wien 5. März 1793, ebda, 
3. Spielmann bei Bischoffswerder in dessen Bericht d. d. Wien 
6. März 1792 (Ranke: Ursprung 287), Colloredo bei Jacobi in 
dessen Bericht vom nämlichen Tage (R. ı. 169).
	        
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