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Herrn entsage, diesem seine Lehen aufkündige,! hätte der
Markgraf zugleich mit seiner Abdankung schriftlich die
Rückgabe Ansbachs und Bayreuths an den Kaiser voll-
ziehen müssen. Pflicht des Königs war es dann, sofort die
Fürstentümer zu muten. Dazu wollte sich Preussen
anfangs nicht verstehen, da der Kaiser für eine Belehnung
vor dem zu Teschen bestimmten Zeitpunkt Entschädigung
fordern konnte, Das Kabinettsministerium erklärte daher,
indem es die Thronerledigung durch Abdankung einer
Jurch Tod herbeigeführten gleichstellte, den Fall habe
bereits der Teschener Friede entschieden. Von hier aus-
yehend hatte man in Wien nicht einmal den Reichsvice-
kanzler Colloredo von der Veränderung benachrichtigt,
sondern nur die Staatskanzlei? Der König von Ungarn
and Böhmen wurde hier wie jeder andere europäische
Suverän behandelt; seine Würde als Reichsoberhaupt sollte
nicht hereinspielen. Dies hatten Spielmann und der Reichs-
vicekanzler im Auge, wenn sie gegen die Form des
Reyierungsantritts Einwände erhoben.® Sie gewährten nicht
schon jetzt die Vorteile, welche der Teschener Friede zu-
‚esichert hatte. Von dieser Haltung liess sich Colloredo
nicht abbringen; kühl erklärte er, er wolle zur Ausführung
jener Artikel mitwirken. Mehr Eifer zeigte Spielmann; er
rt. Schröder: Rechtsgeschichte‘ 4716.
2. Instruktion für Bischoffswerder d. d. Berlin 18. Febr. 1792;
Ranke: Ursprung 284 f. Reskript an Bischoffswerder d, d. vom 28, Febr,
1792 (ggz. Finck., Schul., Alv., R. 1. 172); Reskript an Jacobi d. d,
Berlin ı2. März 1792 (ggz. Finck., Schul., Alv.; R. 1. 169);
Reskript an den preussischen Residenten Caesar in Wien d. d.
Berlin 2. Jan. 1793 (gz. Finck., Alv., R. 44. B. n. I. 5); Bericht
Caesars d. d. Wien 5. März 1793, ebda,
3. Spielmann bei Bischoffswerder in dessen Bericht d. d. Wien
6. März 1792 (Ranke: Ursprung 287), Colloredo bei Jacobi in
dessen Bericht vom nämlichen Tage (R. ı. 169).